Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-RLP Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr ist für die langfristige Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung bei Unfällen, Hochwasser usw. von elementarer Bedeutung.

Dies haben einmal mehr die zurückliegenden Unwetterereignisse der letzten Jahre gezeigt, zuletzt durch die schrecklichen Bilder aus dem Ahrtal. Steigende Anforderungen an die fachliche Kompetenz und vermehrte Einsätze, verbunden mit einem zunehmenden Risiko und erhöhtem Zeitaufwand für die Vermittlung des erforderlichen fachlichen Know-hows, bedürfen einer entsprechenden Wertschätzung und Förderung dieses für die Gesellschaft so wichtigen Ehrenamtes.

Die personelle Situation in den Löschzügen im ländlichen Raum ist in Rheinland-Pfalz in den meisten Fällen dadurch gekennzeichnet, dass der aktuelle Personalstand zwar die Einsatzfähigkeit nicht in Frage stellt, Neumitglieder jedoch nicht in ausreichendem Maße und vor allen Dingen nachhaltig rekrutiert werden können. Mittelfristig kommt erschwerend hinzu, dass die aktiven Feuerwehrleute aus den geburtenstarken Jahrgängen in den nächsten Jahren die Altersgrenze erreichen und damit aus dem aktiven Dienst ausscheiden, wenn sie nicht schon früher aus eigener Entscheidung aufgrund der höheren Belastungen diesen Weg wählen. Spätestens dann wird sich die Frage nach der Einsatzfähigkeit der Löschzüge akut stellen. Daher gilt es bereits heute, sich darüber Gedanken zu machen, wie der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr attraktiver gemacht werden kann, will man nicht irgendwann zum rechtlich möglichen, jedoch aus vielerlei Gründen nicht befriedigenden Mittel einer Zwangsverpflichtung greifen müssen.

In diversen öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema wurde seitens der Teilnehmenden immer wieder der Vorschlag gemacht, den aktiven Feuerwehrleuten proportional zu ihren Dienstjahren zusätzliche Punkte auf ihrem Rentenkonto gutzuschreiben. Ähnliche Ansinnen wurden von SPD-Fraktionen im ganzen Land durch entsprechende Anträge auf kommunaler Ebene auf den Weg gebracht.

Eine Lösung dieses Problems kann jedoch nur auf Ebene des Landes erfolgreich sein, wie die Beispiele Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigen, die bereits seit 2009 auf ein entsprechendes zusätzliches Altersvorsorgemodell zur Attraktivitätssteigerung setzen. Auch die SGK Rheinland-Pfalz greift dies in ihrem Leitantrag 2020 auf und stellt fest, dass ein „besondere[r] Dienst für die Gesellschaft und für die öffentliche Sicherheit […] [auch] besonders wertgeschätzt und anerkannt werden“ müsse. Die Einführung einer Feuerwehrrente oder eines ähnlich gelagerten Modells sollte dabei idealerweise berücksichtigen, dass bei einer stichtagsbezogenen Einführung nur die zukünftigen Dienstjahre berücksichtigt würde, was letztendlich wieder zu einer Gerechtigkeitsfrage führt. Sie sollte deshalb idealerweise so ausgestaltet sein, dass die Gewährung einer finanziellen Unterstützung in irgendeiner Weise auch den persönlichen Einsatz widerspiegelt.

Daher soll zur Förderung der Nachwuchsgewinnung der örtlichen freiwilligen Feuerwehren und zur Sicherung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes auch in kommenden Generationen eine Feuerwehrrente auf Landesebene, z. B. nach Vorbild von Thüringen und Sachsen-Anhalt, eingeführt werden.

Weblinks:

https://www.oesa.de/content/privat/versicherungen/vorsorge-und-vermoegen/feuerwehr-rente/ (Modell Sachsen-Anhalt)

https://innen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/flyer_feuerwehrrente.pdf (Modell Thüringen)

https://www.sgk-rlp.de/dl/Leitantrag_SGK_-final-.pdf#page=5 (Leitantrag der SGK RLP)

Begründung:
erfolgt mündlich