Antragsteller*in

Landesvorstand der Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, Juso Bundeskongress

Antragstext

Die Juso Landeskonferenz möge beschließen:

  1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert im Bundesrat einen entsprechen Entschließungsantrag vorzulegen.

Die Staatsleistungen gehen auf ein unübersichtliches Gemisch von Ansprüchen zurück, vor allem auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damit enteignete der Staat die Kirchen und zog einen Großteil der kirchlichen Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Fürsten und Könige unter anderem, künftig die kirchlichen Würdenträger*innen zu bezahlen. So bezahlt beispielsweise bis heute der Freistaat Bayern den Bischöfen und den leitenden Mitgliedern der Domkapitel die Gehälter.

Im Laufe der Zeit wurde aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation der Deutsche Bund, später dann das Kaiserreich, die Weimarer Republik und schließlich die Bundesrepublik Deutschland. An dem Anspruch der Kirchen auf Entschädigung aber änderten die Jahrhunderte nichts. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte es sich schon zum Ziel gesetzt die Staatsleistungen an die Kirche abzulösen, das nach dem Ende des 2. Weltkrieges auch im Art. 140 des Grundgesetzes festgeschrieben wurde.
Jedoch ist für sehr lange Zeit nichts passiert. Seitdem zahlen die Bundesländer Jahr für Jahr große Summen an die Kirchen.
Alleine für das Jahr 2022 sind dafür 602 Millionen Euro vorgesehen. Unstrittig ist, dass die Kirchen entschädigt werden müssen, wenn die Staatsleistungen abgelöst werden sollen.  Dennoch muss die Frage aufgeworfen werden, wie hoch diese, gerade in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage, ausfallen wird.
Muss eine angemessene Entschädigung bezahlt werden oder muss der Wertverlust komplett ausgeglichen werden? Sollen die Zahlungen, die bisher geflossen sind angerechnet werden? Viele Fragen sind noch streitig.

2020 wagten die Oppositionsparteien FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Vorstoß. Im Gesetzentwurf forderten die Fraktionen, dass die Staatsleistungen mit dem 18,6-fachen der jährlichen Beträge, rund 11 Milliarden Euro,  abgelöst werden.
Im Koalitionsvertrag versprechen die Ampel Parteien, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Dies begrüßen wir ausdrücklich!

Dafür wird ein breiter Diskurs mit allen Akteur*innen und in der Gesellschaft notwendig sein. Daher sollte das Projekt am Ende nicht runterfallen, sondern angegangen werden, um dem verfassungsrechtlichen Auftrag, den wir seit über 100 Jahren haben gerecht zu werden.