Antragssteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

N.N.

Antragstext

Gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen, die ein Vereinsheim oder ähnliche Räumlichkeiten besitzen und dort einen Ausschank auf nicht- kommerzielle Weise betreiben, sollen von der Konzession befreit werden.

Begründung:
Viele Vereine haben ein eigenes Vereinsheim/Räumlichkeiten, in welchen sie ihre Sitzungen abhalten und auch kleinere, oftmals, Vereinsinterne Feste feiern. Dieses geschieht auf der Basis einer nicht-kommerziellen Nutzung. Wenn diese Vereine dazu eine fest installierte Zapfanlage benutzen, werden sie in vielen Gemeinden Gaststätten mit kommerziellem Ausschank gleichgestellt. Das bedeutet, dass diese genauso Konzessionen zahlen müssen, wie auch eine normale Gaststätte, welche durch den Ausschank auf kommerzielle Weise ihre Existenz sichert. Da Vereine auch einen sozialen Auftrag erfüllen, sollte man diese dahin gehend unterstützen, dass diese Konzession entfällt. Damit kann man das Vereinsleben stärken und den sozialen Auftrag dieser fördern.