Antragssteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Wir fordern die Abschaffung der in Rheinland-Pfalz geltenden Tanzverbote an den Feiertagen Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag,
Totensonntag, Heiligabend sowie 1. Weihnachtsfeiertag.
Hierbei handelt es sich um ein je nach Feiertag ganztägiges (Karfreitag und Karsamstag) oder während bestimmter Tageszeiten gültiges (alle anderen genannten Tage) Verbot von Tanzveranstaltungen und anderen Feiern, teilweise auch Sportveranstaltungen.
Niemand darf aber gezwungen werden durch ein solches Tanzverbot an der religiösen Andacht anderer Menschen teilnehmen zu müssen (Gewissensfreiheit des Einzelnen, GG).
Begründung:
Es ist im Rahmen einer freiheitlichen Gesetzgebung nicht begründbar, inwiefern die Freiheit des Einzelnen zur ungestörten Ausübung religiöser Handlungen oder andere private Freiheiten, durch die Teilnahme anderer Personen an Tanzveranstaltungen etc. eingeschränkt werden. Andererseits wird jedoch die Freiheit letztgenannter Personen durch die bestehende Gesetzgebung offensichtlich eingeschränkt, ohne dass für eine solche Einschränkung eine wie auch immer geartete Notwendigkeit vorhanden wäre. Freiheit darf nicht Privilegium sein oder dazu werden. Eine solche Gesetzgebung ist also längst überholt und nicht vernünftig zu begründen.