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Antragstext

Die Jusos Rheinland-Pfalz fordern, die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO), sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) an die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in einer modernen Gesellschaft anzupassen.

Zu diesem Zweck soll die bisher geltende Mindestwohnzeit in einer Gemeinde, ab der der Status des Gemeindebürgers und damit das Wahlrecht bei allen Wahlen auf kommunaler Ebene erlangt wird, von bisher drei auf nun einen Monat gesenkt werden. Die jeweiligen Regelungen in GemO und KWG sollen entsprechend
angepasst werden.

Begründung:

Bisher wird in der rheinland-pfälzischen GemO, sowie dem KWG bestimmt, dass das Wahlrecht bei Oberbürgermeister-, Kommunal-, Ortsvorsteher- und Kreistagswahlen nur Menschen zusteht, die bereits seit 3 Monaten in der entsprechenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Praktisch führt diese Regelung dazu, dass jeder, der sich innerhalb dieser Frist, etwa wegen Arbeitsplatzwechsels oder Studiums, seinen Wohnort wechselt
überhaupt nicht wählen darf.

Hauptargument für die Einführung dieser Regelung war die Befürchtung so genanntes „Wahl-Hopping“
könnte zu einer Verzerrung von Kommunalwahlergebnissen führen.

Bedenkt man allerdings, dass die verschiedenen Kommunalwahlen und mit ihr die Ortsvorsteher- und Kreistagswahlen in Rheinland-Pfalz immer jeweils am gleichen Tag stattfinden, lässt sich diese Befürchtung leicht entkräften. Auch beträgt etwa in Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland mit deutlich höherer Kommunendichte als Rheinland-Pfalz, die Frist zur Erlangung der Wahlberechtigung nur 16 Tage. Letzten Zweifel kann zudem mit einer minimalen Frist von einem Monat begegnet werden.

Mit einer Verkürzung dieser Sperrfrist soll die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden, auch und besonders an ihrem neuen Wohnort am demokratischen Prozess teilhaben zu können. Speziell die Entscheidungen und Wahlen auf kommunaler Ebene bestimmen die Leben der Menschen oft sehr direkt, deshalb ist es nicht hinzunehmen, wenn  Bürgerinnen und  Bürger von diesen ausgeschlossen werden.

Die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass den Menschen in Deutschland sowohl beruflich, als auch privat immer mehr Mobilität abverlangt wird. Es wird Zeit, dass unser Kommunalwahlrecht dieser Entwicklung angepasst wird!