Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
SPD-Landesvorstand, Innenimisterium RLP, Kommunale Spitzenverbände, SPD-LTF
Antragstext
Die Jusos Rheinland-Pfalz lehnen Systeme zur Besteuerung der Zweitwohnung ab. Insbesondere für Studierende, deren Leistungsfähigkeit sich nicht einzig aufgrund eines Zweitwohnsitzes erhöht, ist diese Form von Abgabe nicht hinnehmbar. Die Jusos Rheinland-Pfalz erkennen an, dass Kommunen ein Interesse daran haben, durch Erstwohnsitzmeldungen erhöhte Schlüsselzuweisungen vom Land zu erhalten. Anders als die aufgezwungene und ungerechte Abgabenorientierung gibt es jedoch in der Bundesrepublik zahlreiche Beispiele dafür, dass auch Anreizsysteme zu einer Zunahme der Erstwohnsitzmeldungen führen. Die Kommunen erreichen durch diese Anreizsysteme einen Imagegewinn, weil Menschen sich wohl aufgenommen fühlen und es keine zwangsweise Aufnahme in die EinwohnerInnenschaft darstellt. Diese Anreizsysteme sind mildere Mittel und werden als solche auch dem Umstand gerecht, dass die Besitzer eines Zweitwohnsitzes nicht per se aufgrund einer erhöhten Leistungsfähigkeit in der Lage sind, diese Kommunalsteuer zu tragen. Aufwandsteuern im Sinne des Art . 105 II a GG dienen demgegenüber dem Abschöpfen der besonderen Leistungsfähigkeit. Diese ergibt sich daraus, dass die persönliche Einkommensverwendung des Steuerpflichtigen für einen über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfolgt. Eine solche Einkommensverwendung ist im Innehaben einer Zweitwohnung jedoch nicht zwangsläufig gegeben. Wir fordern deshalb die die rheinland-pfälzischen Kommunen auf, sich von der Zweitwohnungssteuer bzw. -abgabe zu verabschieden und stattdessen ein positives System zu etablieren, dass einen ausreichenden Anreiz für eine freiwillige Wohnsitzummeldung darstellt.
Begründung:
Viele rheinland-pfälzische Gebietskörperschaften haben Zweitwohnungsabgaben bzw. -steuern als kommunale Steuern durch Satzung beschlossen. Diese haben den lenkenden Zweck, mehr Einwohnerinnen und Einwohner mit Erstwohnsitz in die entsprechenden Kommunen zu bringen. Für Einwohner mit Erstwohnsitz erhält die Kommune über den Kommunalen Finanzausgleich Schlüsselzuweisungen, die sie bei bestehenden Zweitwohnsitzen nicht erhält. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist die Erhöhung der Einnahmebasis selbstverständlich ein legitimes Mittel, um die vielfältigen Aufgaben der Gemeinden zu erfüllen. Die Zweitwohnungsproblematik betrifft zunächst Studierenden- und Kurorte. Dort sind häufig sehr viele Menschen gemeldet, deren Hauptwohnsitz an einer anderen Stelle liegt. Dies liegt auch daran, dass melderechtlich der Erstwohnsitz dort anzumelden ist, wo der Mittelpunkt des Lebens liegt, im Einzelfall kann dies jedoch nur sehr schwer und subjektiv erörtert werden. So studieren an vielen Orten in Deutschland viele Menschen, die keinesfalls ihren Lebensmittelpunkt in der Universitätsstadt haben, weil sie entweder durch politische, gesellschaftliche oder familiäre Bindungen am Erstwohnsitz an anderer Stelle festhalten wollen oder eben keinen entsprechen Bezug zur Universitätsstadt herstellen können. Definitiv ist das Innehaben einer Zweitwohnung bei Studierenden aber kein besonderer Ausdruck für eine erhöhte Leistungsfähigkeit, die oberstes Prinzip der Aufwandssteuer gemäß Art. 105 II a GG ist. Die vorgenannten Aspekte setzen sich vor allem mit der juristischen Bewertung auseinander. Von weit größerem Interesse ist jedoch der unbezifferbare Imageverlust, den eine Stadt dadurch erleidet, dass sie ihre Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet. In der Landeshauptstadt Mainz haben beispielsweise viele Studierende gegen die erlassene Zweitwohnungsabgabe geklagt und vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die Stadt Mainz ist jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen und streitet weiter. Ein Urteil bleibt abzuwarten. Welchen Eindruck haben die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt, wenn der eigene Wohnort sie durch diese Maßnahmen in ihren Wohlempfinden stört. Selbstverständlich wird dieses Verfahren nicht als Beweis für die Offenherzigkeit und das Willkommensein eingestuft. Es ist natürlich auch festzuhalten, dass auch in anderen Bundesländern Zweitwohnungssteuern verlangt werden und hier Rheinland-Pfalz keineswegs ein schwarzes Schaf ist. Aber in den anderen Bundesländern gibt es nahezu überall auch alternative Systeme, die dem Zweck der Zweitwohnungsabgabe gerecht werden und gleichzeitig einen Imagegewinn für die Kommune bedeuten. Beispielsweise werden
- in Cottbus auf Antrag an SchülerInnen und Studierende jährlich 150 Euro ausgezahlt,
- in Magdeburg in 3 Jahren insgesamt 160 Euro Bonus dafür gezahlt, dass Studierende ihren Erstwohnsitz dorthin verlegen;
- In Leipzig Studierende mit 49 Euro pro Semester (im Rahmen der Regelstudienzeit) belohnt;
- In Sigmaringen 70 Euro sofort und 100 Euro nach zwei Jahren ausbezahlt, dazu gibt es attraktive Preise im Rahmen von Tombolas;
- In Gießen, Darmstadt und Berlin um die 100 Euro für die Anmeldung gezahlt
- In Karlsruhe das Semesterticket für das Anmeldesemester erlassen und 50 Euro Einkaufsgutscheine verteilt.
- In Tübingen Erstwohnsitzanmeldungen mit einem Gutscheinheft im Wert von 120 Euro belohnt.
Wir wollen Bürgerinnen und Bürger in den rheinland-pfälzischen Kommunen willkommen heißen und sie ermutigen, ihren Wohnsitz dort zu melden. Dies kann aber erfolgreich und positiv nur mit einem Anreizsystem erfolgen.