Antragsteller*in
Trier
Zur Weiterleitung an
SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion RLP
Antragstext
Ausbeutung ist in deutschen Gefängnissen Alltag: Häftlinge schuften oft für lediglich 9% des Durchschnittsverdienstes eines üblichen Beschäftigten. Konkret heißt das zum Beispiel in Trier und Wittlich: durchschnittlich 2,40€ Stundenlohn, 292,80€ brutto Monatslohn. Außerdem werden oft Teile des Lohns zur Ansparung des Überbrückungsgeldes einbehalten. Angesichts der Tatsache, dass Menschen auch im Gefängnis weiterhin auf Geld für die Zahlung von Schulden, Telefonanrufen, Unterhalt etc. angewiesen sind, ist das viel zu wenig! Bei zu vielen Menschen führt die Armut ins Gefängnis. Eine der Aufgaben von JVAen sollte es sein, die Resozialisierung dieser Menschen zu begleiten und nicht, ihre prekäre Lage weiter zu verschärfen! So werden lediglich die Grundsteine für den Rückfall gelegt.
Mittlerweile hat selbst das BVerfG mit Blick auf Bayern und NRW geurteilt, dass diese zu niedrigen Löhne ohne wirkliche Einordnung in ein kontinuierlich überprüftes Resozialisierungskonzept nicht mit Art.1 Abs.1 GG -dem Menschenwürdeprinzip- vereinbar sind. Wir sind der festen Überzeugung, dass der momentane Umgang mit Häftlingen in RLP diesem Anspruch nicht gerecht wird. Wir müssen verhindern, dass unter einer leeren Worthülse der Resozialisierung ein System massenhafter Ausbeutung und Lohndrückung für Unternehmen ermöglicht wird. Aus diesem Grund fordern wir, diese Ausbeutung endlich zu beenden und die Ausnahmeregelung zur Aufhebung des gesetzlichen Mindestlohns aufzuheben.