Antragsteller*in

Koblenz-Stadt

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Juso-Bundeskongress

Antragstext

 Millionen Arbeiter*innen müssen mit stagnierenden Löhnen und zunehmenden
 Unsicherheiten leben, während die Vergütungen der Vorstände stetig und in teilweise
 absurden Höhen steigen. Die Gehälter der Angestellten und Vorstände müssen
 zwangsläufig durch Einnahmen der Unternehmen finanziert werden. Vorstandsbezüge und
 Gehälter stehen also in Konkurrenz zueinander und der extreme Anstieg der
 Spitzenvergütungen geht somit direkt zu Lasten der Gehälter aller anderen
 Beschäftigten. Somit können die stagnierenden Gehälter der Beschäftigten zum Teil
 auch durch die Anstiege der Spitzengehälter erklärt werden.

 Diese Entwicklung ist dabei völlig losgelöst von tatsächlicher Leistung oder
 unternehmerischer Verantwortung. In manchen Unternehmen verdient ein Vorstand mehr
 als das Hundertfache der durchschnittlichen Mitarbeiter*in. Dieser extreme
 Einkommensunterschied ist Ausdruck eines Wirtschaftssystems, das Profite Einzelner
 über das Wohl der Gesamtgesellschaft stellt, Verantwortungslosigkeit belohnt und sich
 der demokratischen Kontrolle entzieht. Deswegen fordern wir klare gesetzliche Rahmen,
 um dieser Maßlosigkeit ein Ende zu setzen. Die Begrenzung von Managergehältern ist
 ein Beitrag zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit, hin zu einem solidarischen
 Wirtschaftssystem.

 Maßlose Vergütungen sind ein Systemfehler

 Der derzeitige steuerliche und rechtliche Rahmen lässt Exzesse nicht nur zu, sondern
 begünstigt sie auch. Manager*innen profitieren von Boni, Aktienoptionen und
 leistungsabhängigen Zuwendungen. Währenddessen müssen sich Arbeitnehmer*innen mit
 niedrigen Löhnen und befristeten Arbeitsverträgen arrangieren. Die dahinterstehende
 Überlegung, dass Manager*innen mehr zum Unternehmenserfolg beitragen oder alleine für
 den Erfolg des Unternehmens belohnt werden, lehnen wir grundlegend ab. In Unternehmen
 mit öffentlicher Beteiligung ist diese Entwicklung besonders skandalös. Der Staat
 tritt als Anteilseigner auf, übernimmt aber keine Verantwortung für die
 unternehmensinterne Gerechtigkeit. Deshalb benötigen wir insbesondere in Unternehmen
 mit staatlicher Beteiligung einen Systemwechsel.

 Der Erfolg eines Unternehmens entsteht grundsätzlich durch eine kollektive
 Kraftanstrengung aller Beschäftigten. Der finanzielle Lohn hingegen wird oftmals
 individualisiert und kommt ausschließlich den Beschäftigten in Spitzenpositionen
 zugute. Statt individuellen Exzess brauchen wir kollektive Fairness. Managergehälter
 müssen sich am Gemeinwohl orientieren und nicht an Profitmaximierung auf Kosten der
 Beschäftigten.

 Die nachfolgenden Begrenzungen sollen für jene Personen gelten, die im Unternehmen
 über maßgebliche Entscheidungsbefugnisse verfügen und über die Ausrichtung des
 Unternehmens bestimmen. Hierzu gehören Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften,
 Geschäftsführer sowie die Geschäftsleitung und Direktionsebene, aber auch leitende
 Angestellte im Sinne des BetrVG nach §5 Abs. 3 und 4.

 Deshalb fordern wir:

  1.  Für Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten oder über 15 Millionen Euro
     Jahresumsatz soll die Vergütung von leitenden Managern gesetzlich begrenzt
     werden.
  2.  Die Managergehälter sollen auf das 10-fache des Medianentgelts in Deutschland
     begrenzt werden.
  3.  Zusätzliche Erfolgsprämien sollen immer der gesamten Belegschaft zugutekommen,
     denn Unternehmenserfolg ist eine Gesamtleistung. Die Höhe der ausgezahlten Boni
     unterliegt dabei einer analogen Deckelung. So dürfen die Boni bzw.
     Erfolgsprämien maximal das 20-fache der niedrigsten gezahlten Erfolgsprämie oder
     das 10-fache der mittleren gezahlten Erfolgsprämie ausmachen.