Antragsteller*in
Koblenz-Stadt
Zur Weiterleitung an
Juso-Bundeskongress
Antragstext
Millionen Arbeiter*innen müssen mit stagnierenden Löhnen und zunehmenden
Unsicherheiten leben, während die Vergütungen der Vorstände stetig und in teilweise
absurden Höhen steigen. Die Gehälter der Angestellten und Vorstände müssen
zwangsläufig durch Einnahmen der Unternehmen finanziert werden. Vorstandsbezüge und
Gehälter stehen also in Konkurrenz zueinander und der extreme Anstieg der
Spitzenvergütungen geht somit direkt zu Lasten der Gehälter aller anderen
Beschäftigten. Somit können die stagnierenden Gehälter der Beschäftigten zum Teil
auch durch die Anstiege der Spitzengehälter erklärt werden.
Diese Entwicklung ist dabei völlig losgelöst von tatsächlicher Leistung oder
unternehmerischer Verantwortung. In manchen Unternehmen verdient ein Vorstand mehr
als das Hundertfache der durchschnittlichen Mitarbeiter*in. Dieser extreme
Einkommensunterschied ist Ausdruck eines Wirtschaftssystems, das Profite Einzelner
über das Wohl der Gesamtgesellschaft stellt, Verantwortungslosigkeit belohnt und sich
der demokratischen Kontrolle entzieht. Deswegen fordern wir klare gesetzliche Rahmen,
um dieser Maßlosigkeit ein Ende zu setzen. Die Begrenzung von Managergehältern ist
ein Beitrag zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit, hin zu einem solidarischen
Wirtschaftssystem.
Maßlose Vergütungen sind ein Systemfehler
Der derzeitige steuerliche und rechtliche Rahmen lässt Exzesse nicht nur zu, sondern
begünstigt sie auch. Manager*innen profitieren von Boni, Aktienoptionen und
leistungsabhängigen Zuwendungen. Währenddessen müssen sich Arbeitnehmer*innen mit
niedrigen Löhnen und befristeten Arbeitsverträgen arrangieren. Die dahinterstehende
Überlegung, dass Manager*innen mehr zum Unternehmenserfolg beitragen oder alleine für
den Erfolg des Unternehmens belohnt werden, lehnen wir grundlegend ab. In Unternehmen
mit öffentlicher Beteiligung ist diese Entwicklung besonders skandalös. Der Staat
tritt als Anteilseigner auf, übernimmt aber keine Verantwortung für die
unternehmensinterne Gerechtigkeit. Deshalb benötigen wir insbesondere in Unternehmen
mit staatlicher Beteiligung einen Systemwechsel.
Der Erfolg eines Unternehmens entsteht grundsätzlich durch eine kollektive
Kraftanstrengung aller Beschäftigten. Der finanzielle Lohn hingegen wird oftmals
individualisiert und kommt ausschließlich den Beschäftigten in Spitzenpositionen
zugute. Statt individuellen Exzess brauchen wir kollektive Fairness. Managergehälter
müssen sich am Gemeinwohl orientieren und nicht an Profitmaximierung auf Kosten der
Beschäftigten.
Die nachfolgenden Begrenzungen sollen für jene Personen gelten, die im Unternehmen
über maßgebliche Entscheidungsbefugnisse verfügen und über die Ausrichtung des
Unternehmens bestimmen. Hierzu gehören Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften,
Geschäftsführer sowie die Geschäftsleitung und Direktionsebene, aber auch leitende
Angestellte im Sinne des BetrVG nach §5 Abs. 3 und 4.
Deshalb fordern wir:
- Für Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten oder über 15 Millionen Euro
Jahresumsatz soll die Vergütung von leitenden Managern gesetzlich begrenzt
werden. - Die Managergehälter sollen auf das 10-fache des Medianentgelts in Deutschland
begrenzt werden. - Zusätzliche Erfolgsprämien sollen immer der gesamten Belegschaft zugutekommen,
denn Unternehmenserfolg ist eine Gesamtleistung. Die Höhe der ausgezahlten Boni
unterliegt dabei einer analogen Deckelung. So dürfen die Boni bzw.
Erfolgsprämien maximal das 20-fache der niedrigsten gezahlten Erfolgsprämie oder
das 10-fache der mittleren gezahlten Erfolgsprämie ausmachen.
