Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-RLP Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern, dass Bereitschafts- und Rufdienste auch in der Pflege als vollwertige Arbeitszeit rechtlich gesichert werden. Das heißt, dass die Ruhezeit nicht auf fünfeinhalb Stunden gekürzt werden darf. Bei einer Unterbrechung der gesetzlichen Ruhezeit von elf Stunden muss diese von vorne beginnen. Die am nächsten Tag aufgrund der Ruhezeit nicht geleistete Arbeit darf nicht als Minusstunden dokumentiert werden.

Wir müssen darauf hinwirken, dass ein entsprechender Gesetzentwurf unverzüglich zur Abstimmung gestellt und angenommen wird. Wir fordern die schnellstmögliche Streichung dieser Grauzone.

Die aktuelle Gesetzeslage lässt durch eine Grauzone zu, dass die Arbeitgebenden den Arbeitnehmenden in der Pflege Minusstunden aufschreiben dürfen, nachdem ein Ruf-oder Bereitschaftsdienst geleistet wurde und aufgrund dessen die elf stündige Ruhepause nicht eingehalten werden konnte.

Wir fordern, dass man nach einem Bereitschaftsdienst nicht nach Gutdünken der Arbeitgebenden den nächsten Tag „frei“ nehmen muss. Es sollten alle Arbeitnehmenden selbst über ihre Urlaubstage verfügen dürfen. Es ist nicht die Verantwortung der Arbeitnehmenden, die personelle Besetzung zu gewährleisten.

Nicht nur lebt man von Dienst zu Dienst, sondern hat auch nicht die Zeit, sich körperlich von einem Dienst zu erholen.

Nach einem zehnstündigen Arbeitstag mit einer 30-minütigen Pause muss man am nächsten Tag morgens wieder für den nächsten Tagdienst zur Arbeit erscheinen. Die dazugehörigen Wochenenddienste, die nicht nur das persönliche Leben einschränken, sondern auch psychisch bei immer mehr Arbeitnehmenden zu größeren Herausforderungen werden, sorgen für krankheitsbedingte Ausfälle.

Wir fordern, dass die Arbeitgebenden nicht nach einem erbrachten Dienst von Arbeitnehmenden Minusstunden aufschreiben dürfen, sondern dass gesetzlich geregelt ist, dass man den anschließenden Tag frei zur Erholung hat bis die elf stündige Ruhepause eingehalten ist. Nicht nur erkranken dann weniger Pflegekräfte an Überlastung, sondern kommt auch mehr Pflegepersonal aus den Leihfirmen wieder in die Festanstellung zurück.

Begründung:

Erfolgt mündlich.