Antragsteller*in
Jusos Rheinland-Pfalz
Zur Weiterleitung an
Juso-Bundekongress
Antragstext
Der Bundekongress möge beschließen:
Wir fordern, dass der Bezahlservice der ARD, ARD-Plus sowie sinngleiche Angebote, welcher öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte in einem kostenpflichtigen Abo- Service anbietet, in ein kostenfreies Format überführt wird. Die Einrichtung entgeltpflichtiger Streaming-Angebote soll den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten per Medienstaatsvertrag untersagt werden. Zudem sollen alle öffentlich-rechtlichen Produktionen dauerhaft online zum Abruf kostenfrei bereitgestellt werden. Der Medienstaatsvertrag soll hierzu passend geändert werden, beziehungsweise die für die rechtliche Gültigkeit notwendige anderweitige gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Zudem fordern wird die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und Radioanstalten in Deutschland dazu auf, bei zukünftigen Produktionen, welche entweder komplett oder zum Teil mit dem Geld der Beitragszahler*innen produziert wurden, in den entsprechenden Verträgen sicherzustellen, dass den öffentlich-rechtlichen Anstalten eine unbegrenzte Lizenz zur Nutzung und Verbreitung dieser Inhalte auf all ihren Kommunikations- und Veröffentlichungskanälen zugesichert wird.
Begründung:
Wir verstehen die Intention der ARD, Inhalte, welche ursprünglich komplett oder teilweise mit dem Geld der Beitragszahler*innen finanziert wurden, für die aber aus vertragsrechtlichen Gründen die Lizenzen zur weiteren Ausstrahlung fehlen, da diese durch Vertragsschluss zeitlich begrenzt wurden, den Beitragszahler*innen wieder zur Verfügung zu stellen. Ein kostenpflichtiger Bezahlservice ist hier unserer Meinung nach allerdings der falsche Ansatz. Die ARD ist ein öffentlich-rechtlicher Sender, der durch den Rundfunkbeitrag finanziert wird. Die Kosten für den Betrieb des Senders und die Produktion von Inhalten sollen gemäß gesetzlichem Auftrag, also bereits durch die Beitragszahler*innen, abgedeckt sein. Ein kostenpflichtiger Streamingdienst wie ARD-Plus widerspricht diesem Grundsatz und muss als doppelte Finanzierung verstanden werden.
Durch die Einführung von ARD-Plus als kostenpflichtiger Streamingdienst entsteht zudem eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft innerhalb der öffentlich-rechtlichen, in der nur zusätzlich zahlende Kund*innen Zugriff auf bestimmte Inhalte haben. Dieser Entwicklung muss sofort Einhalt geboten werden, bevor weitere öffentlich-rechtliche Sendeanstalten auf die Idee kommen, diesem Beispiel zu folgen! Stattdessen sollte das Angebot von ARD-Plus in eine für alle Beitragszahler*innen kostenfreie Option wie die ARD-Mediathek überführt werden. Hier sehen wir bei der ARD die Notwendigkeit in den finanziellen sauren Apfel zu beißen, um dies sicherzustellen. Die schlechten lizenzrechtlichen Vertragsabschlüsse der Vergangenheit können und dürfen nicht den Beitragszahler*innen zu Last gelegt werden!
Um zukünftig solchen Entwicklungen und finanziellen Sachzwängen vorzubeugen, fordern wird zudem, dass öffentlich-rechtliche Produktionen durch Absicherung in den entsprechenden Verträgen mit den Produktionsfirmen dauerhaft lizenzrechtlich den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zur Verfügung stehen müssen, solange diese von ebenjenen finanziert oder teilfinanziert worden sind. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender sollen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Inhalte auch langfristig und ohne weitere Kosten für sich selbst nutzen und verbreiten zu können. So können wichtige und/oder für die Beitragszahler*innen aus nostalgischen Gründen wichtige Inhalte auch noch nach vielen Jahren wiederholt werden und stehen der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung.