Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-RLP Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die regelmäßig eingeforderten Beantragungen zum Nachteilsausgleich schaffen bürokratische Vorgänge für die bereits ausgelasteten Bildungseinrichtungen. Diese Prozesse belasten zusätzlich die Antragssteller*innen sowie die Arbeitnehmer*innen der Einrichtungen. Teilweise bestehen Erkrankungen und deren Einfluss auf den Menschen ein Leben lang und sollten so ein ständiges (Neu-)Beantragen von Nachteilsausgleichen unnötig machen. Wieso ist dies nicht bei dem bisherigen Verfahren bedacht? Wir sehen hier Handlungsbedarf!

Ein Fortbestand der Maßnahmen kann zusätzlich eine Erleichterung und Planbarkeit für alle Beteiligten darstellen. Zusätzlich kann dieses unabhängige und besser planbare Verfahren die Unsicherheit der Betroffenen verringern und einen positiven Zugewinn zu deren Lernerfolg beitragen.

Bildungseinrichtungen unterliegen finanziellen Zwängen und personellen Engpässen insbesondere im Zuge des zunehmenden Lehr- und Fachkräftemangels, welches ein völlig unabhängiges und objektives Verfahren erschwert und nahezu nicht ermöglicht. Aus Neutralitätsgründen gegenüber der Person mit Benachteiligung ist eine unabhängige Anlaufstelle notwendig. Dies kann den Verwaltungsaufwand in den bisher verantwortlichen Einrichtungen verringern.

Um zu gewährleisten, dass die Umsetzung solcher Ausgleiche in den Bildungseinrichtungen sinnführend stattfinden kann, sind Fortbildungen für beteiligte Personen notwendig. Diese Fortbildungen sollen die Schulgemeinschaft dazu befähigen, fair und gerecht mit den betroffenen Schüler*innen umzugehen. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre der Aufbau sowie die Pflege einer Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartner*innen (z.B. der DBS). Nur Lehrkräfte, die weitergebildet werden, können Nachteilsausgleiche in der Schule auch zielführend umsetzen.

Wir sehen einen großen Handlungsbedarf beim Nachteilsausgleich und wollen diese Lücke schließen. Nur mit einer Reformierung des Nachteilsausgleichs kann die Fairness, Gleichberechtigung und das Menschenrecht auf Bildung angemessen für Menschen mit Benachteiligung gewährleistet werden!

Bildung ist ein Menschenrecht und die inklusive Gestaltung des Bildungsalltags ist eine unabdingbare Voraussetzung hierfür. Der Nachteilsausgleich ist ein zentrales Mittel, um Menschen mit Beeinträchtigungen im schulischen und universitären Alltag die Teilhabe zu ermöglichen.

Die momentane Gesetzeslage zum Nachteilsausgleich scheint dieses Menschenrecht vergessen zu haben!

Unsere Forderungen sind daher:

1. Es soll eine externe Stelle für Prüfverfahren im Kontext von Zulassungen und Durchführungen von Nachteilsausgleichen in schulischen und universitären Einrichtungen geben. Diese soll auch als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden in Bezug auf die Umsetzung eines solchen Ausgleichs in den jeweiligen Bildungseinrichtungen dienen. Solche Stellen könnten in den lokalen Jugendämtern angesiedelt werden. Da die Zuständigkeit hier auf Landesebene liegt, steht hier das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in der Pflicht diese Stellen zu schaffen. Um einen einfacheren Zugang vor Ort für Betroffene zu gewährleisten, soll das LSJV diese Aufgabe aber an die in kommunaler Trägerschaft liegenden Jugendämter übertragen und dafür einen finanziellen Ausgleich für den entstehenden Arbeitsaufwand leisten. Die Schulen und Universitäten sollen für die Ausführung eines Nachteilsausgleichs und nicht dessen Entscheidung zuständig sein!

2. Ob ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich gegeben ist, wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die Dauer kann entweder einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Schuljahr) umfassen oder für die gesamte Schul- oder Universitätslaufzeit gelten. Diese Gutachten müssen nur einmalig bei der zugehörigen Stelle eingereicht werden.

3. Das Bildungsministerium hat die Aufgabe, die Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs durch Schulen, Universitäten und Jugendämter stetig und kritisch zu reflektieren und zu prüfen. Ziel ist es, dass diese Nachteilsausgleiche für die Schüler*innen und Studierenden einen tatsächlichen Ausgleich darstellen.

4. Während der Arbeitszeit sollen verpflichtende Fortbildungen für angestellte Personen in allen Bildungseinrichtungen zum Thema Inklusion eingeführt und gefördert werden. Für spezifische Unterthemen der Inklusion sollen weiterführende Fortbildungen angeboten werden. Im Falle eines zusätzlichen Handlungsbedarfs laut der Prüfstelle können Angestellte von Bildungseinrichtungen zu solchen spezifischen Fortbildungen verpflichtet werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.