Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-RLP Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir verurteilen den Beschluss zur Geflüchtetenpolitik den die Bundesregierung, insbesondere Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 10.05.2023 auf den Weg gebracht haben. Ferner verurteilen wir den Beschluss des Rats der Europäischen Union zu einem Gemeinsamen europäischen Asylsystem (GEAS) vom 08.06.2023.

Europaweit arbeiten verschiedene Akteure, politisch und gesellschaftlich, auf die weitgehende Abschaffung des Schutzes für Geflüchtete hin. Nachdem die Oppositionsparteien #noAfD und CDU/CSU bereits seit Wochen und Monaten medial Stimmung gegen Geflüchtete gemacht, und Druck auf die Regierung ausgeübt haben, wurde am 10.05.2023 bei einem Treffen von Bundesregierung und Regierungschef*innen der Länder ein Beschluss gefasst, der ebenfalls in diese Richtung steuert. Ziel soll eine effektive Steuerung von Migration sein. Dafür wird versucht, auf sogenannte “Push- bzw. Pull-Faktoren” einzuwirken, die in der Migrationsforschung zur Erklärung von Migrationsentscheidungen einhellig abgelehnt werden.

Für die handelnden Akteur*innen aus Landes- und Bundesregierung stehen dabei vermeintliche Sicherheitsbedürfnisse der Bundesrepublik und nicht die individualrechtliche Perspektive der Migrant*innen und Geflüchteten im Vordergrund.

Der Beschluss ist auf die Bekämpfung “irregulärer Migration” ausgerichtet und sieht als Lösung unter anderem “konsequente Rückführungen” vor. Dabei gilt festzuhalten, dass für Schutzsuchende ein Asylantrag nach der Einreise der einzig “reguläre” Weg ist, und dass weder die Bundesregierung noch die EU aktuell Maßnahmen ergreifen oder zumindest vorschlagen, um mehr “reguläre” Migrationswege zu schaffen und den Menschen mehr aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektiven zu bieten. Aktuell existiert kein Recht auf Einreise, das zu dem Recht auf Asyl korrespondiert. Folglich sind Schutzsuchende auf eine irreguläre Einreise angewiesen, ihr Aufenthalt legalisiert sich durch das Stellen eines Asylantrags. Die im Beschluss vom 10.05. angedachten Maßnahmen tragen weder zur Gewährleistung von Menschenrechten noch zu einer solidarischen und progressiven Asyl- und Migrationspolitik bei. Ganz im Gegenteil, im Jahr, in dem sich die rassistischen Anschläge von Solingen zum 30. Mal jähren, werden Verschärfungen der Migrations- und Asylgesetze wieder hingenommen, die diskursive Begleitung durch Springerpresse, CDU/CSU und natürlich #noAfD bereiten – damals wie heute – den Weg für solche Vorhaben. Nancy Faeser sprach in Zusammenhang mit der Berliner Silvesternacht, bei der inzwischen bekannt ist, dass die meisten der Verdächtigen/Täter*innen Deutsche waren, von “gewaltbereiten Integrations-Verweigerern”, die Berliner CDU forderte eine “Vornamen-Abfrage” (sic!) und Jens Spahn stellte direkt den Zusammenhang mit “ungeregelter Migration” her und stellte bei Markus Lanz die Genfer Flüchtlingskonvention zur Disposition. Ganz getreu dem Motto: Man wird ja noch fragen dürfen. So wird durch sprachliche Entgleisung die Entrechtung von Schutzsuchenden vorbereitet.

Der Schritt, sich mit den Ministerpräsident*innen der Länder zusammenzufinden ist im Grunde dennoch vom Ansatz her nicht falsch, denn gerade die Kommunen benötigen mehr Unterstützung bei der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten. Insbesondere in Hinblick auf die vielen Menschen, die angesichts der Klimakrise flüchten werden, ist auch eine langfristige Absicherung der Kommunen besonders notwendig.

Nun gibt es also mehr Geld für die Länder, die dieses dann an die Kommunen weitergeben sollen: Eine Milliarde Euro. Das ist der Kompromiss. Während 100-mal so viel Geld für die Bundeswehr mir nichts, dir nichts beschlossen und durchgewunken wurde, lässt sich die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung diese eine Milliarde Euro für schutzsuchende Menschen nur mühsam abringen.

Die Länder forderten dagegen Finanzierungsmodelle, die sich an den tatsächlichen Ausgaben der Länder orientieren, doch diesen Forderungen erteilte die Bundesregierung eine Absage. Insbesondere für unsere unterfinanzierten Kommunen, die viel Kraft für die Unterbringung und Integration Schutzsuchender aufwenden, eine herbe Enttäuschung.

Statt also flexible Kapazitäten zu schaffen, Verfahren zu vereinfachen oder Auflagen zu lockern setzen die Regierungschef*innen auf Abschottung – wenn weniger Menschen bei uns ankommen und bleiben dürfen, dann kostet es ja schließlich auch weniger Geld. Mehr als zynisch, bei einer Koalition, die sich selbst gerne “Fortschrittskoalition” nennt. Neben der Abschottung steht auch die “spürbare Reduzierung” von “irregulärer Migration” im Papier – ohne dabei Fluchtursachenbekämpfung sowie die Schaffung legaler Einreisewege zu berücksichtigen. Dafür sollen Migrationspartnerschaften und Kooperationen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten stärker vorangetrieben werden.

Insbesondere die Schaffung legaler Einreiseregelungen wäre jedoch ein dringend nötiger Schritt für eine progressive Asyl- und Migrationspolitik, auch in Hinblick auf den Fachkräftemangel. Die aktuellen aufenthaltsrechtlichen Regelungen sind maßgeblich daran geknüpft, dass Migrant*innen mit dem erforderlichen Visum einreisen, ihren Lebensunterhalt sichern und ihre Identität nachweisen können. Trotz Fachkräfteeinwanderungsgesetz reichen die derzeitigen Regelungen zur Erwerbsmigration nicht aus, um (potenziellen) Arbeiter*innen eine Bleibeperspektive in Deutschland zu bieten.

Ganz im Gegenteil: Andere Aufenthaltstitel, wie solche zur Erwerbstätigkeit, werden durch ein erfolglos durchgeführtes Asylverfahren gesperrt. Das Asylverfahren wiederum stellt oft die einzige Legalisierungsmöglichkeit des Aufenthalts dar. Irreguläre beziehungsweise illegalisierte Migration lässt sich am besten durch Legalisierung überwinden. Das Beschlusspapier von Bund und Ländern liefert hierauf keine Antworten.

Wir erkennen an, dass das kürzlich verabschiedete Chancenaufenthaltsrecht einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und vielen Menschen endlich eine Bleibeperspektive bietet und deren Lebensleistung anerkennt. Dennoch können viel zu viele Menschen in prekären aufenthaltsrechtlichen Situationen nicht vom Chancenaufenthaltsrecht profitieren.

Für uns ist klar, dass insbesondere Maßnahmen zur Legalisierung von Einreise und Migration auf EU-Ebene entscheidend sind, um endlich eine gemeinsame, solidarische europäische Einwanderungspolitik zu schaffen – diese Maßnahmen auf EU-Ebene werden in der aktuellen Debatte jedoch leider außer Acht gelassen. Zwar ist Bereitschaft, das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) zu reformieren aktuell so hoch wie lange nicht, doch die Reformvorhaben, die dabei diskutiert werden, zu denen sich auch Bund, Länder und unsere sozialdemokratische Innenministerin positiv geäußert haben sind restriktiv und werden von uns ganz deutlich abgelehnt.

Eine Stärkung von Frontex, Grenzverfahren und Grenzzäune sind u.a. Teil der Reformvorhaben und stellen nichts dar als die weitere Entrechtung von Schutzsuchenden und einen weiteren Schritt hin zur Festung Europa. Die Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, in der sie den Beschluss der EU- Innenminister*innen als „historische[n] Erfolg“ für die EU, „eine neue, solidarische Migrationspolitik und für den Schutz von Menschenrechte[n]“ bezeichnet, erachten wir als zynisch, zumindest aber als unwahr: An den Reformvorschlägen zum GEAS ist nichts ein Erfolg, nichts solidarisch, nichts hilfreich für den Schutz der Menschenrechte und zuletzt auch nichts sozialdemokratisch!

Keine verpflichtenden Grenzverfahren – für faire und menschenwürdige Asylverfahren

Mit dem Vorschlag der Asylverfahrensordnung sollen Grenzverfahren verpflichtend werden und es ist zu erwarten, dass die humanitären Missstände an den EU-Außengrenzen sich dadurch weiter verschärfen würden. Verfahren an den Grenzen sind bereits heute mit systemischen Mängeln behaftet, und so ist zu befürchten, dass der Schutz von Geflüchteten durch weitere absehbare Verfahrensmängel weiter untergraben wird. Wenn Menschen innerhalb kürzester Zeit, unter menschenunwürdigen Bedingungen wie sie in den geschlossenen Lagern an den EU-Außengrenzen vorherrschen, ihre Fluchtgründe angeben müssen dann leidet absehbar auch die Qualität, und somit auch die Rechtssicherheit der Verfahren. Unzählige Organisationen, unter anderem ProAsyl und der Paritätische Gesamtverband, warnen, dass diese Grenzverfahren insbesondere in Kombination mit der “Fiktion der Nichteinreise” voraussichtlich zu Inhaftierungen und de-facto Haftlagern an den EU-Außengrenzen führen können. Die “Fiktion der Nichteinreise” (§13, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) bedeutet vereinfacht, dass Menschen tatsächlich eine Grenze überqueren können, rein rechtlich jedoch als “nicht eingereist” betrachtet werden – solange also nicht darüber entschieden wurde, ob eine Person einreisen darf, darf sie von Behörden festgehalten werden, sie befindet sich in einer Transitzone und gilt als “nicht eingereist”, während die Prüfung läuft. Die Bundesregierung möchte Minderjährige von dieser Haft zwar ausnehmen, doch aus unserer Sicht reicht das nicht aus – Schutzsuchende aufgrund ihres Schutzgesuches zu inhaftieren ist menschenrechtlich nicht hinnehmbar und verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.

Wir lehnen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen daher entschieden ab. Auch den Vorschlag, statt kompletten Verfahren lediglich die Registrierung von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen durchzuführen lehnen wir ab, auch dies stellt eine Externalisierung von Teilen des Verfahrens an die EU-Außengrenzen dar und ebnet so den Weg, zukünftig auch weitere Verfahrensschritte an den EU-Außengrenzen durchzuführen.

Die Ampelparteien im Bund bezeichnen sich selbst nicht nur als “Fortschrittskoalition” sondern im Koalitionsvertrag auch als “Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit”. Ebenso spricht sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag dafür aus, das Leid an den Außengrenzen zu beenden. Dies ist mit den nun geplanten verpflichtenden Grenzverfahren nicht möglich. Stattdessen würde die Bundesregierung mit einer Befürwortung dieser Maßnahmen auf EU-Ebene einen Teil dazu beitragen, die EU einen Schritt weiter in Richtung Abschottung zu bringen, einen Schritt näher an die Festung Europa. Dies geht entgegen unserer jungsozialistischen Vorstellung von Internationaler Solidarität! Wir möchten die Bundesregierung, insbesondere das federführende sozialdemokratisch geführte Innenministerium sowie unseren Kanzler “für mehr Respekt” daher an ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnern und auf die Einhaltung der oben genannten Punkte drängen.

Das Dublin-System ist gescheitert!

Weiter wird über die Einführung eines sogenannten “Verbund der Freiwilligen”, also Mitgliedstaaten, die sich für die Prüfung von Asylverfahren als zuständig erklären, diskutiert. Damit soll der anhaltenden Solidaritätskrise der EU-Mitgliedstaaten und den unfairen Kriterien der Dublin-Verordnungen (insbesondere dem “Ersteinreisekriterium“) entgegengewirkt werden.

Aktuell wenden nicht alle Mitgliedstaaten die bestehenden Regelungen an und versuchen, ihre Verantwortung an Nicht-EU-Länder auszulagern. Das System ist dysfunktional und auch aktuelle Reformvorschläge können hier nicht zu einer Besserung beitragen. Auch der Vorschlag der Bundesregierung, die innereuropäische Rücküberstellung an den nach Dublin-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat von 6 auf 12 Monate zu verdoppeln, trägt zu keiner Besserung bei. Im Gegenteil, aus unserer Sicht wird so die Verantwortung auf die EU-Mitglieder mit einer Außengrenze gelegt und ist daher unsolidarisch.

Stattdessen fordern wir, dass an einem gemeinsamen und tatsächlich solidarischen Aufnahmemechanismus gearbeitet wird, der Verantwortung fair verteilt. Hierbei ist entscheidend, dass sich nicht nur die einzelnen Mitgliedstaaten darin wiederfinden können, sondern auch die Schutzsuchenden. Ihre Interessen und die Wahrung ihrer Rechte müssen dabei viel stärker in den Blick genommen werden.

Ein solcher Aufnahmemechanismus muss dann auch von allen Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Das GEAS darf kein Projekt einzelner, williger Mitgliedstaaten sein, sondern soll Ausdruck europäischer Souveränität sein, die klar macht, dass sich nicht nur Teile der EU, sondern die gesamte Europäische Union an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen hält.

Auslagerung in Drittstaaten eine Absage erteilen

Eine weitere, große Gefahr liegt in dem Vorschlag, die Anwendung des Konzepts von angeblich “sicheren Drittstaaten” auszuweiten und somit die Anforderung hinsichtlich des anzuwendenden Schutzes im Drittstaat herabzusetzen. So hofft die Regierung, ihr Versprechen von “konsequenten Rückführungen” einfacher erfüllen zu können. Denn konkret bedeutet das, dass Geflüchtete so ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe schneller und unkomplizierter in ein außereuropäisches Land abgeschoben werden können – möglicherweise in ein Land, in dem die Personen nicht in allen Landesteilen sicher sind oder zu dem sie keine Verbindung haben.

Innerhalb des Europarats werden bezüglich der Schutzanforderungen in den Drittstaaten verschiedene Vorschläge diskutiert – teilweise sind diese Anforderungen weit unter dem Niveau der Genfer Flüchtlingskonvention. Sollte sich ein entsprechender Vorschlag durchsetzen, erhöht sich die Gefahr völkerrechtswidriger Kettenabschiebungen in Länder wie Afghanistan oder Syrien.

Wir lehnen das Konzept der “sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten” im Grundsatz und seine Erweiterung im Besonderen ab, da wir Missbrauch befürchten und Menschen mit ernsthaften Schutzgründen nicht von einer inhaltlichen Asylprüfung ausgeschlossen werden dürfen. Von der Bundesregierung erwarten wir, auf europäischer Ebene gegen einen solchen Vorschlag zu votieren.

Zur Umsetzung von konsequenten Rückführungen wurden im Migrationspaket von Bund und Ländern noch weitere Maßnahmen festgehalten. Mit den Heimatländern der Geflüchteten und Migrant*innen soll stärker kooperiert werden, die Erreichbarkeit von Behörden soll verbessert werden, um Eilrechtsverfahren schneller abzuhandeln und Menschen somit schneller ausweisen zu können. Hierfür ist ebenfalls ein Ausbau der polizeilichen Kapazitäten nötig, ebenso wie eine Ausweitung der Abschiebehaftplätze. Diese Vorhaben kritisieren wir scharf. Das Geld, das hierfür aufgewendet werden muss, könnte ebenso gut den Kommunen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten zugutekommen.

Wir fordern:

1. Einen (Dis-)Kurswechsel in der Asyl- und Migrationspolitik.
Das Narrativ von “irregulärer Migration” muss sich ändern, denn die Verwendung und Normalisierung solcher Begriffe bereitet restriktiven politischen Entscheidungen den Weg und schürt Rassismus und Vorurteile innerhalb der Bevölkerung.

Ebenso erwarten wir von unserer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung, genau wie von der SPD als Partei, dass sie sich auf europäischer Ebene für einen neuen, solidarischen Aufnahme- und Verteilungsmechanismus einsetzen. Auch den Ausbau von Grenzinfrastruktur, verpflichtende Verfahren an den EU-Außengrenzen, die Stärkung von Frontex gilt es auf allen Ebenen abzulehnen.

2. Die Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten.
Auf Basis aktuell bestehender Rechtslage haben Schutzsuchende keine Wahl, außer illegal einzureisen. Daher muss hier auf europäischer Ebene dringend nach menschenwürdigen, nachhaltigen Lösungen gesucht werden. Solange Menschen zur Durchführung eines Asylantrags jedoch illegal einreisen müssen, haben sie das Recht auf faire Verfahren, sie haben das Recht angehört zu werden und ihre Fluchtgründe in einem menschenwürdigen, sicheren und rechtsstaatlichen Rahmen vorzutragen und menschenwürdig behandelt zu werden.

Hierfür soll eine stärkere Kooperation in den Herkunftsländern genutzt werden. So sollen beispielsweise Asylanträge auch in den Botschaften vor Ort möglich gemacht werden, um die legale Einreise zu ermöglichen. Um Nachweispflichten im Rahmen der Asylverfahren zu lockern, soll intensiver mit den Behörden im Ausreiseland kooperiert werden, indem etwaige behördliche Dokumente direkt über die Ausreiseländer abgefragt werden. Damit kann gleichzeitig die Anerkennung von ausländischen Ausbildungszeugnissen vereinfacht werden, um so eine Bleibeperspektive zu schaffen und eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Es darf sich nicht zum Nachteil der Schutzsuchenden auswirken, dass Unterlagen aufgrund von Krieg oder einer gefährlichen Flucht zurückgelassen, verloren gegangen oder vernichtet worden sind.

3. Keine Verschärfung von gesetzlichen Regelungen zur Abschiebung!
Ebenso lehnen wir die Reform von verwaltungsrechtlichen Normen, die mit dem Asylverfahren zusammenhängen, ab. Sowohl die im Beschluss von Bund und Ländern festgehaltene Ausweitung von richterlichen Kompetenzen, das Hinzufügen des Haftgrundes “Aufenthaltsverbot” sowie erweiterte Zugriffskompetenzen der Ordnungs- und Polizeibehörden greifen untragbar in die Grundrechte der Betroffenen ein.

4. Mehr Unterstützung und Entlastung der Kommunen sowie Integrationsförderung, statt noch mehr Geld in Abschiebungen und Abschiebehaft zu investieren

5. Keine Kooperation mit Staaten, die die Menschenrechte verachten und verletzen!
Die Genfer Flüchtlingskonvention darf nicht aufgeweicht werden, in Staaten, in denen Leben & Freiheit der Geflüchteten gefährdet ist, darf es keine Abschiebungen geben. Ebenso fordern wir, dass das Konzept der “sicheren Drittstaaten” nicht erweitert wird – die Bundesregierung und die SPD müssen sich hier entsprechend positionieren.

Zudem fordern wir auch die rheinland-pfälzische SPD dazu auf, sich dieser besonderen Verantwortung zu stellen. Offensiv für eine gerechte Migrationspolitik einzustehen und aktiv zu gestalten, muss eine Kernaufgabe aller rheinland-pfälzischen Kandidat*innen für die Europawahl 2024 sein.

Als Jusos stehen wir ganz klar gegen die Festung Europa und für eine solidarische und menschenrechtsgeleitete Asyl- und Migrationspolitik. Als Jusos sehen wir uns hier in der besonderen Verantwortung, als linke Kraft in der SPD den Kampf gegen Ungleichheit und Rassismus voranzutreiben. Ebenso sehen wir uns in der historischen Verantwortung, dass die Sozialdemokratie nicht dieselben Fehler wie vor 30 Jahren machen darf, indem sie vor Konservativen und Rechten Kräften einknickt. Unsere Haltung ist ganz klar:
Kein Asylkompromiss 2.0!

Begründung:

Erfolgt mündlich.