Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundekongress

Antragstext

Der Bundekongress möge beschließen:

Ziffer 15.01 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) soll mit dem Ziel abgeschafft werden, dass ein Lastenzuschuss auch im Fall eines Einkommens unterhalb des SGB XII-Regelsatzes gewährt wird.

Begründung:

Nach aktueller Maßgabe kann Wohngeld nur für Personen bewilligt werden, die entweder über ein Einkommen verfügen, das dem SGB XII-Regelbedarf entspricht, oder die plausibel darlegen können, dass sie ihren Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld vollumfänglich bestreiten können.

Ziel des Wohngelds soll es aus jungsozialistischer Perspektive hingegen sein, Menschen bei der alltäglichen finanziellen Lebensbewältigung zu unterstützen, indem der Staat Unterstützung für oft exorbitante Mieten leistet.

Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen benötigen diese Entlastungen – und zwar unabhängig davon, ob sie genug verdienen, um zu überleben oder nicht. Das Wohngeld soll eine Hilfe beim Überleben sein und dieses nicht voraussetzen! Im Übrigen sind Empfänger*innen anderer Sozial- und Transferleistungen sowie von Leistungen nach BAföG ohnehin vom Bezug des Wohngeldes ausgeschlossen.

Durch die Abschaffung der aufwendigen Plausibilitätsprüfung werden darüber hinaus auch Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung frei und die Antragsbearbeitung kann beschleunigt werden.