Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-Bundesparteitag

Antragstext

Wir fordern eine Übergewinnsteuer für Unternehmen in der fossilen Energieindustrie und in der Rüstungsindustrie, die vom Krieg in der Ukraine wirtschaftlich unverhältnismäßig profitieren.

Gegenstand der Besteuerung sollen die Gewinne des Jahres 2022 sein, die den durchschnittlichen Gewinn der Unternehmen aus den Jahren 2017-2019 um mehr als 25% übersteigen. Diese sollen mit einem Steuersatz von 50% besteuert werden.

Begründung:

Moralisch lässt sich die Frage, ob Personen oder Unternehmen an Krieg und damit an Zerstörung und Tod verdienen sollten, ziemlich einfach mit Nein beantworten. Unsere kapitalistische Realität jedoch sieht anders aus. Auch jetzt, während dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verdienen insbesondere Energieunternehmen, aber auch die Rüstungsindustrie viel Geld und erzielen teilweise bis zu über 200% mehr Gewinn als noch im Vorjahr.

Der Gedanke, diejenigen die besonders vom Krieg profitieren, zur Kasse zu bitten liegt also nahe, und ist auch historisch betrachtet nicht neu. So führten in Kriegszeiten bereits die USA, Großbritannien oder auch Frankreich Steuern auf Kriegsgewinne ein.

Und auch jetzt haben einige Länder wieder eine Übergewinnsteuer beschlossen. In Griechenland beispielsweise müssen Energiekonzerne von allen Gewinnen, die über den Durchschnittswerten des Vorjahres liegen 90% an den Staat abgeben.

Auch in Italien wird nun eine Übergewinnsteuer von 25% auf alle Zusatzgewinne der letzten 6 Monate erhoben, wenn die Gewinnsteigerung über 10% und über 5 Millionen Euro liegt. In Großbritannien schlägt die Labour-Partei eine einmalige Abgabe auf Zusatzgewinne aus Nordseeöl- und -gasförderung vor. Nicht zuletzt hat die Europäische Kommission sich kürzlich für eine Besteuerung von Übergewinnen, eine sogenannte Windfall Tax ausgesprochen.

Zugunsten der Allgemeinheit fordern wir daher, auch in Deutschland eine solche Übergewinnsteuer temporär einzuführen. Hierbei soll als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsgewinn aus den Jahren 2017-2019 gelten. Die Jahre 2020 und 2021 werden bewusst nicht zur Berechnung des Durchschnittsgewinns herangezogen, da sie ebenfalls Krisenjahre waren. Diese soll nicht nur Energieunternehmen, sondern auch Rüstungskonzerne belasten. Denn auch sie profitieren von der Krise. Nicht, durch besonders schlaue Geschäftsmodelle und vorausschauendes Handeln, sondern vom geopolitischen Zufall. Zusätzlich ist bei Rüstungskonzernen noch eine weitere Besonderheit zu beachten: Die größten Auftraggeber dieser Konzerne sind Staaten, die zumindest Teile ihrer Ausgaben immer auch über Steuermittel finanzieren müssen. An dieser Stelle möchten wir daher nochmals mit Nachdruck auf die Beschlusslage der Jusos verweisen, die eine Verstaatlichung der Rüstungsindustrie fordert (2017).

Die durch eine Übergewinnsteuer generierten Steuereinnahmen können vielseitig Verwendung finden:

Zur Unterstützung der Ukraine, zur Unterstützung der Länder & Kommunen, die die Geflüchteten aufnehmen, zur Entlastung der Bürger*innen die unter den steigenden Preisen leiden, zum Vorantreiben der Verkehrswende und dem schnelleren Wechsel auf erneuerbare Energien.