Antragsteller*in

Jusos Vorderpfalz

Zur Weiterleitung an

/

Antragstext

Die EU-Tierschutzrichtlinien sollen in Deutschland durch folgende Maßnahmen ratifiziert werden:

Verbot und Einstufung als Straftat von Erzeugung und Transport, sowie von Handel mit lebenden Tieren, Fleisch und anderen tierischen Produkten, die nicht nach EU-Tierschutzrecht erzeugt wurden

Insgesamt mehr Kontrollen, auch ohne Anmeldung

Bei Verdacht auf Verstöße in der Erzeugung soll der Betrieb zeitnah und unangemeldet kontrolliert werden, bei anhaltenden groben Verstößen geschlossen werden

Bei Transport und Handel von Tieren und tierischen Produkten in gewerblichen Mengen muss ein Herkunftsnachweis mit Lieferkette mitgeführt werden

Wenn die Herkunft der Tiere oder tierischen Produkte nicht von deutschen Behörden kontrolliert werden kann und ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die EU-Tierschutzrichtlinien bei der Erzeugung nicht eingehalten wurden, kann
die Beweislast umgekehrt werden, sodass der*die Besitzer*in beweisen muss, dass das Tierschutzrecht in der ganzen Lieferkette eingehalten wurde

Werden Tiere oder tierische Produkte transportiert oder gehandelt, die nicht nach EU-Tierschutzrecht erzeugt wurden, wird die Ware immer konfisziert. Sind die Tiere bereits tot, werden sie entsorgt, bei lebenden Tieren muss im Einzelfall die Lösung gefunden werden, bei der die Tiere am wenigsten leiden. In beiden Fällen geschieht dies auf Kosten der*des Eigentümer*ins, ggf. wird ein Pfand einbehalten, bis die Kosten beglichen sind

Hausfriedensbruch gemäß StGB §123 bleibt straffrei, wenn er begangen wurde, um Tierschutzverstöße aufzudecken oder zu dokumentieren. Andere Delikte sind von dieser Straffreiheit nicht betroffen.

Begründung

Die EU-Tierschutzrichtlinien werden nicht eingehalten, auch nicht in Deutschland. Obwohl der Schutz der Tiere im deutschen Grundgesetz festgesetzt ist (Artikel 20a), werden in Deutschland oft nicht einmal die schwächeren deutschen Tierschutzgesetze eingehalten. Die Tierschutzorganisation PETA hat 2016 ein Video veröffentlicht, in dem dargelegt wird, dass sogar Bundestagsabgeordnete in ihren eigenen Ställen das deutsche Tierschutzrecht missachten:

Link zum Video: https://cloud.peta.de/index.php/s/cpkDuywofURjBjB
Link zur erklärenden Seite: https:// www.peta.de/ presse/ neues- video- zeigt- erschuetternde-zustaende-in-schweinebetrieben-von/

Die Behörden dulden dies, und die bisherigen politischen Initiativen gehen nicht weit genug – aus einer Kennzeichnungspflicht, wie die tierischen Produkte erzeugt wurden, wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung auf Fleisch.

Die Lobbyverbände schieben die Verantwortung zu den Kund*innen und deren Einkaufsverhalten. Aber das staatliche Tierwohllabel steckt seit Ewigkeiten in der Gesetzgebung fest, und von den nicht staatlichen Siegeln gibt es zu viele, um jedes einzelne mit seinen Kriterien und Überwachung der Kriterien zu kennen. Dies macht es Endverbraucher*innen schwer bis unmöglich, bewusst die Produkte zu kaufen, die gesetzeskonform erzeugt wurden. Außerdem muss man sich die Frage stellen, warum überhaupt die Endverbraucher*innen darauf achten sollen, dass die Produkte im Laden gesetzeskonform sind – in einem Rechtsstaat sollte dies selbstverständlich gegeben sein.

Was in der ganzen Debatte oft zu kurz kommt: Tiere sind Lebewesen, die auch Gefühle haben und Schmerzen empfinden können. Deshalb müssen bei Missachtung der Vorschriften harte Strafen her, die in der Praxis auch umgesetzt werden.

Ein anderes Argument, das häufig fällt: „Wenn wir uns in Deutschland an den Tierschutz halten, sind wir nicht mehr wettbewerbsfähig. Unsere Betriebe müssen schließen und die Produkte kommen dann aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa, wo die Bedingungen noch schlimmer sind.“

Diese Argumentation ist nicht ganz von der Hand zu weisen, daher müssen auch Transport und Handel mit Tieren und Tierprodukten überwacht werden.

Bei Transporten aus dem Ausland soll zunächst die Annahme gelten, dass die dortigen Behörden die erzeugende Einrichtung überwachen (Unschuldsvermutung). Wenn aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, z. B. wenn Tierschutzorganisationen Belege liefern, dass die Richtlinien dort nicht eingehalten werden, können die deutschen Behörden den Betrieb im Ausland nicht einfach so kontrollieren. Daher die Beweislastumkehr, wodurch der*die Eigentümer*in beweisen muss, dass die Auflagen eingehalten wurden.

Zwecks Abschreckung sollen Tiere und Tierprodukte, die nicht gemäß Gesetz erzeugt wurden, immer konfisziert werden. Tierprodukte sollen vernichtet werden, für lebende Tiere soll im Einzelfall die Lösung gesucht werden, bei der die Tiere am wenigsten leiden – beides auf Kosten der Eigentümer*innen. Um Probleme bei der Eintreibung der entstehenden Kosten zu vermeiden, kann die deutsche Behörde ein Pfand nehmen, in der Praxis wird dies meist der LKW sein, der für den Transport genutzt wurde.

Das Tierwohl ist durch das Grundgesetz (Art. 20a) geschützt. Daher soll es Tierschutzorganisationen erleichtert werden, den Behörden zu helfen: Verschafft sich jemand widerrechtlich Zutritt zu einem Stall oder Gebäude, in der Absicht die Einhaltung der Tierschutzgesetze zu überprüfen und/ oder Verstöße zu dokumentieren, bleibt der Hausfriedensbruch gemäß StGB §123 straffrei – jedoch nicht für eventuell andere begangene Delikte, z.B. Sachbeschädigung am Türschloss oder Körperverletzung. Außerdem darf auf diese Weise erlangtes Material nicht pauschal als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen werden.

Bereits jetzt erstatten Tierschutzorganisationen Strafanzeigen wegen Verstößen. Dass sie im Rechtsstaat immer wieder dieselben Verstöße dokumentieren und anzeigen, unterstreicht die Wichtigkeit der Durchsetzung des geltenden Rechts.