Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag

Antragstext

1. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung muss mindestens die Hälfte, idealerweise jedoch im Verhältnis von 1:1 zum Etat des Verteidigungsministeriums betragen. Der Etat soll sukzessive aufgestockt werden, aber im ersten Schritt mindestens die 0,7% des UN-Ziels für Entwicklungszusammenarbeit erfüllen. Sinkt der Verteidigungsetat, darf der Etat für Entwicklungszusammenarbeit nicht sinken. Außerdem sollen Verteidigungshaushalt und der Haushalt des BMZs weiterhin eigenständige Haushalte bleiben und Ausgaben des einen nicht mit Ausgaben des anderen verrechnet werden können.

2. Staatliche Entwicklungszusammenarbeit soll so ausgestaltet werden, dass diese möglichst der Wirtschaft und den Arbeitnehmer*innen von „Entwicklungsländern“ nutzt.

Europäische Zollschranken für Importe aus „Entwicklungsländern“ sollen fallen.

Begründung:

Es scheint so, dass spätestens durch die umwälzende Attacke auf die europäische Friedensordnung durch Russland ein erhöhtes Investment in Verteidigung und Rüstung und zwar in Gestalt der Erfüllung des NATO 2%-Ziels umgesetzt werden wird.

Dabei darf der Schwerpunkt wirksamer deutscher Außenpolitik nicht allein auf militärischer Abschreckung, Waffenexporten und militärischem Gewaltgehabe beruhen.

Dem entgegenwirkend sollen die Ausgaben des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an den Etat des Bundesverteidigungsministeriums gekoppelt werden. Der Haushalt soll mindestens die Hälfte des Wehretats betragen.

Die Investitionen in Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls friedenssichernd, und wirken vor allem präventiv.

Im Haushaltsjahr 2021 betrugen die Ausgaben für Verteidigung 46,9 Milliarden Euro, die des BMZs 12,4 Milliarden Euro. Die Hälfte der Ausgaben läge bei 23,5 Milliarden und würde eine Steigerung um 11,1 Milliarden – dies kommt einer Verdoppelung nahe – bedeuten.

Erfüllt der Staatshaushalt die Maßgaben des Zwei-Prozent-Ziels hätten die Verteidigungsausgaben 2021 bei 71,412 Milliarden Euro gelegen. Bei einer Kopplung des Entwicklungszusammenarbeitsetats an den der Verteidigung, würde dieser bei mindestens 35,7 Milliarden Euro liegen.

Dies wäre eine Steigerung um 23,3 Milliarden Euro zum jetzigen Stand und wäre fast eine Verdreifachung des tatsächlichen Etats.

Die Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziel scheint, wegen des Drucks innerer und äußerer Partner, möglicherweise unausweichlich. Möglichst sollte die Chance genutzt werden und die Entwicklungszusammenarbeit, als beste Konfliktprävention, durch gegenwärtige Situation profitieren. Deshalb sollte sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Kopplung des Entwicklungszusammenarbeitsetats an den Wehretat einsetzen. Allein die Steigerung des Entwicklungszusammenarbeitsetats birgt jedoch Risiken, dass aufgewendete Finanzmittel vor allem zu Gunsten des Exports durch deutsche Firmen und deren Profit eingesetzt werden. Dringend notwendig ist ein Wandel deutscher und europäischer Entwicklungspolitik. Unter anderem soll sich der europäische Markt vermehrt für den Import von Gütern aus „Entwicklungsländern“ öffnen.