Antragsteller*in

Jusos Südpfalz

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Antragstext

Wir fordern eine Anhebung des Arbeitsförderungsgeldes (AFöG) auf mindestens 150€ monatlich, um ein Nettoeinkommen zu erreichen, dessen Höhe dem Nettoeinkommen einer Vollzeitstelle auf Mindestlohnbasis-Beschäftigten entspricht. Bestehende Grenzen zur Anrechnung des Arbeitsförderungsgeldes auf das Arbeitsendgelt sollen entsprechend angepasst werden.

Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Schwerbehinderten Menschen, die Grundsicherung beziehen soll erhöht, mindestens aber verdoppelt werden.

Wir schließen uns der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. an[i], dass die Auszahlung der Gelder der verschiedenen Kostenträger direkt aus einer Hand erfolgen soll.

In Schwerbehinderteneinrichtungen sollen jeden Monat unangekündigte Kontrollen von den zuständigen Staatlichen Stellen wie z.B. Zoll erfolgen. Dabei sollen sowohl die Arbeitsstätten der Beschäftigten wie auch die Büroräume der Mitarbeiter*innen kontrolliert werden. Unabdingbar sind für uns auch direkte Gespräche mit
Beschäftigten ohne Einbindung der Werkstattleitung, Gruppenleitern oder anderen Personen, zu denen eine Abhängigkeit im Werkstattalltag besteht. Bei nicht auszuräumenden Problemen muss den Beschäftigten eine Alternative und ein Wohnheims- oder Werkstattwechsel ermöglicht werden.

Weiter sollen die Beschäftigten durch eine unabhängige Stelle (auf Landesebene) in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte geschult und aufgeklärt werden. Dies beinhaltet für uns insbesondere auch die Information über konkrete Anlaufstellen, an die sich die Beschäftigten wenden können.

Begründung

Die wichtigste Forderung dieses Antrages ist die stärkere Kontrolle von Schwerbehinderteneinrichtungen. Anschaulich machen möchten wir dies insbesondere anhand einiger Berichte über die Erlebnisse von Betroffenen.

In einer Schwerbehinderteneinrichtung bekommt man gesagt, dass man als Beschäftigte*r niemanden anzeigen darf oder nichts seiner Versicherung melden darf. Es geht von Dingen wegnehmen bis zu Missbrauchsfällen. Da es leider bis heute zu Missbrauchsfällen kommt, müssen unter einem „Generalverdacht“ Kontrollen stattfinden. Diese Kontrollen müssen unangekündigt in allen Schwerbehinderteneinrichtungen vollzogen werden. Als Beschäftigte gelten die Schwerbehinderten, die einfache Arbeiten verrichten aber auch Auszubildende, die in einem speziellen Berufsbildungswerk untergebracht sind und eine Schwerbehinderung haben. Da viele Betroffene Regelverstöße hinnehmen, ohne sie zu melden, kommt es zu Vorfällen von leichten Rechtsverstößen bis hin zu Missbrauchsfällen, z.B. auf Toiletten in Schwerbehinderteneinrichtungen. Diese werden von anderen Beschäftigten, zum Teil leider aber auch von Mitarbeiter*innen verübt. Die betroffenen Personen werden häufig nicht von der Einrichtung angezeigt. Es wird den Betroffen oft mündlich verboten, selbst Anzeige zu erstatten.

In den Einrichtungen müssen die Beschäftigten beispielsweise oftmals selbst die Reinigung der Toiletten übernehmen. Es wird oft auch keine konkrete Hilfe von einem*einer Betreuer*in angeboten.
Das ist besonders für mich schwierig, da ich nicht so gut sehe und es mir leicht passieren kann, dass ich in Fäkalien greife. Bei Ansprache des Problems, wurde lediglich erneut auf die Putz-Pflicht hingewiesen. Auch wird den Menschen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ebenfalls gesagt, dass Unfälle nicht der Berufsgenossenschaft gemeldet werden sollen. In manchen Einrichtungen wurde und wird den Beschäftigten verboten, die Aufzüge zu benutzen. Dies betrifft insbesondere auch Ausbildungsstätten für körperlich Behinderte. Auch hier weiß jeder, dass das rechtswidrig ist. Es wird allerdings darauf vertraut, dass die Beschäftigten schweigen und sich an das ihnen mündlich erteilte Verbot halten, bei einem Unfall nichts der Versicherung zu melden.

Besonders in christlichen Einrichtungen wird den Beschäftigten häufig auch verboten, medizinisches Cannabis zu beantragen. Wird ein Antrag auf medizinisches Cannabis bewilligt, weil es für das Leiden der Personen eine wirksame Therapiemöglichkeit ist, wird der Konsum unter Verweis auf christliche Kultur und Werte verboten. Auch ich persönlich hatte versucht einen solchen Antrag zu stellen, da ich an nervösen Unruhen leide. Daraufhin wurde mich gesagt, dass ich darauf verzichten müsse und in einer christlichen Gesellschaft leider früher sterben müsse. Auch die oben genannten Missbrauchsfälle sind mir im Internat unterlaufen. Es reichte bei mir von der Schlafanzug Hose herunterziehen, obwohl man wusste, dass ich darunter nackt war, bis zu einem Missbrauchsfall von einem 13-Jährigen mit zehn Jahren in den Hintern auf der Toilette.

Die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes würde, einen durchschnittlichen Werkstattlohn vorausgesetzt, den Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein verfügbares Nettoeinkommen auf dem Niveau eines auf Mindestlohnbasis Angestellten Arbeitnehmers ermöglichen (gesetzlicher Mindestlohn, 35-Stundenwoche, keine Schichtzuschläge).

Anhand des Arbeitsförderungsgeldes wird bereits klar: Die Beschäftigten beziehen ihr Einkommen aus verschiedenen Quellen. Primär sind hierbei Grundsicherung, Arbeitsförderungsgeld und Werkstattlohn zu nennen. Um den zusätzlichen Aufwand der Beantragung, Prüfung und des Kontaktes mit vielen verschiedenen staatlichen Stellen für die Betroffenen zu mindern, möchten wir die Auszahlung der verschiedenen Zahlungen aus einer Hand.