Antragsteller*in

Jusos Mainz-Bingen

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Antragstext

Wir fordern:

1. Die Einführung einer Pflicht zur Überbauung mit Photovoltaik-Anlagen (PV- Anlagen) von neuen Parkplätzen. Diese Regel greift bei mehr als 5 PKW- Stellplätzen. Bestehende Parkplätze sollen zeitnah umgerüstet werden. Bei Parkflächen für LKWs und ähnliche Fahrzeuge mit einer größere Fahrzeughöhe soll ebenfalls ab einer Größe von 5 Stellplätzen eine PV-Anlageninstallationspflicht eingeführt werden.

1. Wenn bereits bei weniger Parkflächen freiwillig eine PV-Anlagen installieren wird, sollen Förderungen unterstützen. Freiwilliges Engagement soll befürwortet werden.

1. Bei Neubauten von Wohngebäuden soll ebenfalls eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen eingeführt werden. Kombinationen mit Solarthermie-Anlagen für den Eigenverbrauch sollen priorisiert werden. Die Deckung des Eigenbedarfs soll immer das Ziel sein.

1. Gewerbeanlagen und Parkhäuser sollen ebenfalls einer PV-Anlagenpflicht unterworfen werden.

1. Bei Punkt 1., 2. und 3. sind Flächen ausgenommen, bei denen Erschließung und Betrieb nicht wirtschaftlich sind (z.B. aufgrund von Lage und Sonnenstand). Bei Erreichen der Wirtschaftlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt soll eine Nachrüstung erfolgen. (z.B. veränderte gesetzliche, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Die Eigentümer*innen sind dabei immer verpflichtet, die größtmögliche Fläche zu belegen.

1. Die bebaute Fläche in 1., 2. und 3. kann im Falle einer sinnvolleren Nutzung auch mit anderen grünen Energieproduzenten, wie Solarthermie-Anlagen oder windbasierte Anlagen, in einem dem Bedarf angemessenen Umfang, belegt werden. Die Eigentümer*innen sollen dabei möglichst die effizienteste Energieerzeugungsart wählen können.

Dies kann bei besonders abgelegenen Flächen ohne Eigenverbrauch oder zu schattigen Parkflächen der Fall sein. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist deshalb unerlässlich.

1. Die KfW und andere Förderbanken sollen für einheitlich und attraktive Kredite zur Finanzierung der Maßnahmen sorgen.

Im Zuge der aktuellen EEG-Novelle wurde eine Ausschreibungspflicht für PV-Anlagen unabhängig der Eigentümer*innen der Fläche. Deshalb fordern wir eine Änderung des EEG-Gesetzes in der Hinsicht, dass Firmen für Anlagen auf ihren eigenen Flächen zur Eigenversorgung (Eigenanteil des Verbrauchs ab ca. 70%) keine Ausschreibung mehr durchführen müssen.

Begründung

Klimaschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien gehören zusammen und sind Grundlage für eine sozial und ökologisch gerechte Zukunft. Dabei brauchen wir neben einer grundsätzlichen Neuausrichtung unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns eine Vielzahl konkreter politischer Maßnahmen.

Bei dem Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt es wie auch an anderen Stellen immer wieder zu Flächennutzungskonflikten. Der Ausbau sollte einen möglichst geringen Flächenverbrauch benötigen.

Eine gute Möglichkeit, den Flächenverbrauch zu minimieren, ist die Nutzung bereits versiegelter Flächen in mehreren Dimensionen. Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen werden schon seit langem erfolgreich auf Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen etc. installiert. Trotz aller bereits bestehenden Förderimpulse und Vorteile geht der Ausbau für das Erreichen des 1,5 °C –Ziels zu gering voran. Deshalb fordern wir die Einführung einer PV-Anlagenpflicht.

Gerade für Grundstücke mit Parkplätzen und mit einem hohen Eigenverbrauch bieten PV-Anlage große Vorteile für die Eigentümer*innen. Hier sind vor allem Supermärkte und große Wohnhäuser zu nennen.

Die Änderung des EEG- Gesetzes ist ebenfalls unabdingbar. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat mit solchen bürokratischen Schranken massiv die Energiewende ausgebremst und gefährdet die Klimaziele, die Energiesicherheit und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Eine gänzliche Neufassung des EEG nach der Bundestagswahl ist unumgänglich.

Eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbaren Energien muss schlussendlich das oberste Ziel der Energiepolitik von Land und Bund sein.