Antragsteller*in
Jusos Mainz-Bingen
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Antragstext
Das Mindestalter für ehrenamtliche Bürgermeister*innen soll von 23 auf 18 herabgesetzt werden. Dazu muss § 53 Abs. 3 GemO. RLP geändert werden.
Begründung
Die willkürliche Altersgrenze von 23 Jahren ist nicht zeitgemäß und verhindert die Partizipation junger Menschen. Insbesondere kleine Gemeinden haben in Teilen Probleme Bürgermeister*innen zu finden. Die Einschränkung des Alters schließt potenzielle Kandidat*innen aus und verschärft dieses Problem noch.