Antragsteller*in

Jusos Vorderpfalz

Zur Weiterleitung an

SPD RLP Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SGK RLP

Antragstext

Wir fordern, dass Täter*innen im öffentlichen Raum nicht länger gedacht wird. Hierfür sollen Straßen und Plätze in Rheinland-Pfalz, die die Namen von Kolonialherren, Nationalsozialist*innen, Kollaborateur*innen oder Kriegsverbrecher*innen tragen konsequent umbenannt werden. Insbesondere die Straßennamen, die zwischen 1933 und 1945 vergeben oder geändert wurden bedürfen einer besonderen Überprüfung.

Hierfür soll das Land eine AG gründen, die sich mit den Namen von Straßen und Plätzen kritisch auseinandersetzt und die Städte und Gemeinden beim Umbenennungsprozess unterstützt. Ebenso soll mit lokalen Expert*innen und Initiativen, wie beispielsweise “Buntes Mainz – Bunte Straße”, zusammengearbeitet werden.

Die Straßen und Plätze, die umzubenennen sind, sollen vorzugsweise nach Opfern des NS-Regimes oder feministischen Personen umbenannt werden. Auch jüngeren Opfern des Rechtsextremismus, wie beispielsweise Nihad Yusufoğlu, der 1990 in Hachenburg von einem Neonazi ermordet wurde, soll gedacht werden.

Begründung:

Straßen dienen nicht nur der Orientierung, sondern auch der Erinnerung an wichtige Menschen und Ereignisse. Oftmals werden Straßennamen berühmten Menschen gewidmet um diese entsprechend zu ehren. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele Straßen umbenannt, eine Rückbenennung erfolgte nur sehr vereinzelt und auch nur bei den „obersten Nazis“. Bis heute sind überall noch Straßen zu finden, die den Namen von Nazis oder Kriegsverbrecher*innen aus dem ersten Weltkrieg tragen, die durch die Nazis eine Verehrung erfuhren. Hinzu kommen viele Straßen und Plätze, die nach Kolonialverbrechern oder Politiker*innen, die mit dem NS-Regime kollaborierten benannt sind.

Hier braucht es eine genaue Untersuchung vor allem der Straßen, die in den Jahren 1933-1945 umbenannt wurden. Zum Beispiel muss geklärt werden, ob sich die „Kleine Str.“ in Betzenheim auf die Länge der Straße bezieht oder auf den Jagdflieger Rudolf Kleine, der im Nationalsozialismus zu Propagandazwecken benutzt wurde. Es finden sich weitere Beispiele dieser Art, bei der der Hintergrund des Straßennamens und der Zeitraum der (Um-)Benennung bedacht werden müssen.

Verantwortlich für die Umbenennung der Straßen ist entweder der Stadtrat oder die Gemeindevertretung. Um die jeweiligen Gremien bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, muss ihnen eine entsprechende Beratung zur Seite gestellt werden. Dieser Arbeitskreis muss mit Fachpersonal besetzt sein und vom Land Rheinland-Pfalz installiert werden, um die sorgsame Aufarbeitung und konsequente Umbenennung problematischer Straßennamen zu fördern. Der Arbeitskreis sollte dabei auf das Wissen von Initiativen, wie “Bunte Straßen – Buntes Mainz”, die bereits zu dem Thema arbeiten, zurückgreifen. Bei der Umbenennung muss die Leitfrage stets sein, ob die entsprechenden Personen in einer multikulturellen und demokratischen Gesellschaft als Vorbild dienen können.

Für eine tatsächlich diskriminierungsfreie Gesellschaft benötigt es unbedingt auch einer kritischen Auseinandersetzung mit unserer Geschichte. Denjenigen, die sich durch Kolonial- oder Kriegsverbrechen, Antisemitismus oder Rassismus einen Namen gemacht haben muss der Raum genommen werden – auch auf unseren Straßen. Wohingegen denjenigen, die diesen Verbrechen zum Opfer gefallen sind, endlich die Anerkennung zukommen muss, die sie verdienen. Kein Vergeben, kein Vergessen!