Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

SPD-Bundesparteitag

Antragstext

Auf Basis der Beschlusslage des Antrages Verbandsklagerecht für Gewerkschaften aus dem Jahr 2016 fordern wir: Gewerkschaften müssen grundsätzlich klagebefugt für Musterfeststellungsklagen sein.

Begründung:

Gewerkschaften sind nicht berechtigt, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Dabei sind gerade sie ein häufiger Ansprechpartner, wenn Betriebe die Arbeitnehmerrechte missachten. Außerdem könnten sie das Gerichtsverfahren führen, ohne dass für den Betrieb klar wird, wer sich beschwert. Der einzelne Arbeiter müsste erst aus der Anonymität treten, wenn das Unternehmen bereits verurteilt ist, das bedeutet für ihn deutlich weniger Risiko. Außerdem ist nicht klar, welcher Arbeiter an die Gewerkschaft herangetreten ist.

Deshalb brauchen Gewerkschaften grundsätzlich das Recht, Musterfeststellungsklagen einzureichen, und so das Recht ihrer Mitglieder und der übrigen Arbeitgeber durchzusetzen. Hier sollen Gewerkschaften mit Verbraucherzentralen gleichgestellt werden, für welche unwiderleglich vermutet wird, dass sie klagebefugt sind.