Antragsteller*in
Jusos Vorderpfalz
Zur Weiterleitung an
/
Antragstext
Der Gesetzgeber soll die Bemühungen der Kommunen zur Erweiterung des Angebotes digitaler Behördengänge stärker unterstützen um die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Verwaltung erfüllen zu können.
Hierzu sollen:
1. Bei allen Verbandsgemeinden, Kreisangehörigen Städten, Kreisfreien Städten und Landkreisen neue Stellen für die Digitalisierung geschaffen werden. Diese sollen durch das Land bezuschusst und langfristig in den Stellenplänen der Kommunen verankert werden.
2. Die Digitalisierung fester und elementarer Bestandteil der Ausbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz werden.
3. Förderprogramme für Modelkommunen ausgebaut und interkommunaler Austausch gefördert werden.
4. Die im E-Government-Gesetz des Landes versprochenen Basiselemente des Landes zeitnah allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Der neue Personalausweis bietet die technische Möglichkeit der Authentifizierung über das Internet, also den Nachweis, dass man wirklich ist, für wen man sich ausgibt. Bei Behörden hat man davon aber wenig. Meist kann man sich lediglich die Vordrucke für Formulare herunterladen, um sie zuhause auszufüllen und dann zur Behörde zu bringen.
Würde man die Möglichkeiten des neuen Personalausweises nutzen, könnte man den kompletten Behördengang über das Internet abwickeln. Im Beispiel könnte man das Formular nicht nur herunterladen, sondern auch im Computer ausfüllen und digital zur Behörde schicken, ohne Papier zu gebrauchen. Neben den Druckkosten würde man sich auch die Fahrtkosten zur Behörde, die Fahrt- und Wartezeit sparen, und die Umwelt schonen.
Darüber hinaus gäbe es die technische Möglichkeit, das Formular direkt in einer Weboberfläche auszufüllen. Damit könnte man den Übertrag der Daten in die Datenbank der Behörde komplett automatisieren oder für den Fall, dass die Daten von einer*einem Mitarbeiter*in überprüft werden müssen, zumindest vereinfachen und beschleunigen.
Hinweis: Dieser Antrag zielt nicht darauf ab, den klassischen Behördengang abzuschaffen. Geplant ist lediglich die Möglichkeit aber keine Pflicht, den Behördengang über das Internet zu erledigen.
Antrag D01-Ä01: Änderungsantrag zu D01
Antragsteller*in
Jonas Bender
Anträge
Zeile 1 – 2
Der Gesetzgeber soll die Möglichkeiten Bemühungen der Kommunen zur Erweiterung des Angebotes digitaler Behördengänge ausbauen, damit die
Bürger*innen seltener in der Behörde erscheinen müssen. stärker unterstützen um die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Verwaltung erfüllen zu
können.
Hierzu sollen:
1. Bei allen Verbandsgemeinden, Kreisangehörigen Städten, Kreisfreien Städten und Landkreisen neue Stellen für die Digitalisierung geschaffen werden. Diese sollen durch das Land bezuschusst und langfristig in den Stellenplänen der Kommunen verankert werden.
2. Die Digitalisierung fester und elementarer Bestandteil der Ausbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz werden.
3. Förderprogramme für Modelkommunen ausgebaut und interkommunaler Austausch gefördert werden.
4. Die im E-Government-Gesetz des Landes versprochenen Basiselemente des Landes zeitnah allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Die Kommunen stehen vor der großen Herausforderung der digitalen Transformation. Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung durch den Gesetzgeber und die Gesellschaft sind in den letzten Jahres massiv gewachsen. Durch das Online-Zugang-Gesetz des Bundes und des E- Government-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die pfälzischen Kommunen bereits klar vorgeben. Jetzt muss jedoch der theoretischen Rahmen auch in der Praxis umgesetzt werden und hierzu bedarf es intensiver Unterstützung der kommunalen Verwaltungen.