Antragsteller*in

Jusos Südpfalz

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Antragstext

Schon Marx hat in seinem Werk “Das Kapital” anhand der Theorie der “Ursprünglichen Akkumulation” aufgezeigt, warum noch heute die Besitzverhältnisse der Produktionsmittel so sind wie sie nun einmal sind. Doch kaum ein Werkzeug der Bourgeoisie zementiert den Status quo so sehr wie das Erbrecht. In Deutschland
besitzen die reichsten 10% über zwei Drittel des gesamten Nettovermögens, während die ärmsten 50% nicht einmal 2% des Nettovermögens besitzen. In Deutschland werden jedes Jahr geschätzt 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt, die in der Statistik nicht

auftauchen, da die Beträge unter den Freibeträgen bleiben. Zusätzlich werden große Vermögen über sogenannte “Cash-GmbH`s” komplett an der Steuer vorbei geschleust. Hierbei gründet der Erbe eine neue GmbH. Da eine solche auch Betriebsvermögen besitzen darf, schenkt der Erbe sein Vermögen der GmbH und muss lediglich diese
Anteile 7 Jahre halten und kann sie anschließend zu sich zurückführen, ohne die Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Im Jahre 2011 betrug das Aufkommen der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 4,2 Milliarden Euro gerade einmal 0,16% des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Würde Deutschland das Erbe so besteuern wie in Frankreich wären dass schon 11 Milliarden Euro, also schon das 2,5-fache.

Um diese ungleiche Vermögenskonzentration zu beenden, bedarf es einer solchen Nachschärfung der Erbschaftssteuer. Denn nur so kann es uns gelingen eine vertikale und horizontale Steuergerechtigkeit herzustellen und effektiv für mehr soziale Gleichheit zu sorgen. Gleichzeitig wird über die Festsetzung eines Freibetrags dem Wunsch nach familiärer Versorgung Rechnung getragen. Dennoch: Erben ist keine Lebensleistung und widerspricht selbst dem neoliberalen Prinzip der Belohnung individueller Leistung, denn wer bspw. ein Unternehmen nahezu steuerfrei erbt, hat sich dies nicht durch Leistung erarbeitet. Auch erschwert eine Konzentration von Vermögen die Möglichkeit durch persönliche Leistung Wohlstand zu erlangen.

Die Landeskonferenz möge daher folgende Änderungen am Erbrecht beschließen: 1. einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro gesetzlich festschreiben.
2. Sogenannte “Cash-GmbH ́s” gesetzlich verbieten.

3. Steuersätze in allen Steuerklassen gesamtheitlich anheben und Reiche damit zur Kasse bitten:

50% Steuer auf Erben bis 500.000 Euro. Niemand hat ein Anrecht auf ein Erbe über 500.000 Euro. Ab 500.000 Euro tritt eine Besteuerung von 100% ein. Summe abzgl. Freibetrag Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Bis 500.000
Euro 50 % 50 % 50 % Über 500.000 Euro 100 % 100 % 100 %

Begründung

Erben ist ungerecht, undemokratisch und fördert und zementiert soziale Ungleichheit.