Antragsteller*in
Jusos Rheinland-Pfalz
Zur Weiterleitung an
Juso-Bundeskongress
Antragstext
Die Satzung des Bundesverbands der Jusos soll dahingehend geändert werden, dass der Bundesausschuss die Kompetenz erhält, zwischen den Bundeskonferenzen Beschlüsse über in der Bundeskonferenz nicht behandelte Anträge zu fassen. Außerdem soll die Größe von aktuell 20 Grundmandaten und 10 proportional verteilten Mandaten erweitert werden auf insgesamt 75, davon ein Grundmandat pro Bezirk und die übrigen Mandate proportional. Der Bundesausschuss muss mindestens zwei Mal pro Jahr tagen. Der Bundesausschuss soll auch Anträge, die vorher vom Bundeskongress vertagt worden sind, mit einem besonderen Priorisierungsvermerk zurück zum Bundeskongress schicken können. Außerdem sollen alle Landesverbände bzw. Bezirke die Möglichkeit haben, Anträge direkt im Bundesausschuss einreichen zu können. So können aktuell relevante Thematiken schneller auf Juso-Bundesebene bearbeitet werden.
Begründung:
Wir Jusos sind der inhaltliche Vorreiter der SPD, der politischen Linken und der gesamten Gesellschaft. Viele großartige Forderungen in der politischen Debatte stammen aus dem Juso Beschlussbuch. Allerdings wurde in der Vergangenheit oft auf Juso-Bundeskongressen die Erfahrung gemacht, dass viele gute Anträge aus dem Antragsbuch nie die Chance hatten, überhaupt debattiert zu werden. Dabei wären viele eine wertvolle Erweiterung der Beschlusslage gewesen oder wurden in verschiedenen Delegiertenvorbesprechungen mühsam konsensfähig gemacht.
Daher sollte, wie es in vielen Landesverbänden im ganzen Bundesgebiet bereits gelebte Praxis ist, der Bundesausschuss auch zwischen Bundeskongressen Anträge beschließen können. So wird nicht nur die Beschlusslage erweitert werden, sondern so kann auch viel besser auf neu aufkommende politische Entwicklungen reagiert werden. Anträge, bei der der Bundesausschuss denkt, dass sie den Rahmen und die Diskussion eines großen Bundeskongresses bedürfen, können dann dank des Priorisierungsvermerks auf dem nächsten Bundeskongress diesen Raum bekommen.
Die Erweiterung auf 75 Mandate ist wichtig, damit eine gewisse Proportionalität und Repräsentativität gegeben ist. Es ist nicht wünschenswert, dass im Bundesausschuss systematisch andere Mehrheiten entstehen können als auf dem Bundeskongress. Mit den aktuell 20 Landesverbänden bzw. Bezirken wäre der Anteil von Grundmandaten bei dem neuen Bundesausschuss 20/75 = 26%, ähnlich also zu dem Anteil auf dem Bundeskongress (20%).
Der Zahl 75 wurde angelehnt an den Parteikonvent der SPD (150) und der Tatsache, dass der Juso-Bundeskongress halb so groß ist wie der SPD-Bundesparteitag.
Als inhaltlicher Richtungsverband müssen wir diese Chance ergreifen, langfristig inhaltlich produktiver und damit auch noch besser zu werden!