Antragsteller*in

Jusos Vorderpfalz

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Antragstext

Wir fordern, dass Bußgelder im Straßenverkehr anhand des Einkommens zu berechnen sind und nicht anhand wie bisher fixer Werte. Hierfür sollen anstelle der fixen Werte Prozentwerte treten. Diese Prozentwerte sind so zu wählen, dass jemand mit dem
aktuellen gültigen Median Nettoeinkommen die aktuell gültigen Bußgelder zahlen würde.

Liegt das Median Nettoeinkommen bei 2.500€ und jemand müsste 30€ für einen Verstoß zahlen, so liegt der Prozentsatz bei 1,2%. Diese Berechnungsmethode ist für alle Bußgeldhöhen anzuwenden, um einen Prozentsatz zu ermitteln, welcher dann für alle Bürger*innen gilt, welche einen Verstoß/ eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begehen.

Es ist ein Mindestbußgeld von 10€ vorzusehen.

Begründung

Im Sinne einer Gleichbehandlung im Straßenverkehr ist insbesondere mit Hinblick auf die weiter wachsende Vermögensungleichheit ein einkommensabhängiger Bußgeldkatalog für Deutschland lange überfällig. Andere Länder wie etwa die Schweiz beweisen, dass dies möglich ist.

Es ist nicht zu erklären, dass eine Reinigungskraft, welche eine Ordnungswidrigkeit begeht, denselben Betrag zahlen muss, wie ein*e Hedgefonds- Manager*in. Daher soll zukünftig das Bußgeld von der Höhe des Einkommens abhängig sein. Für hohe Einkommen stellen die aktuellen Bußgelder im Verhältnis keinen nennenswerten Betrag dar, sodass ein möglicher Lerneffekt nicht eintritt.

Da bei besonders kleinen Einkommen Kleinstbeträge errechnet würden, soll hierfür ein Mindestbetrag von 10€ gelten, welcher auch die Kosten für die Bearbeitung durch die Behörden rechtfertigt. Im Rahmen einer zunehmenden Digitalisierung, welche die Jusos ebenfalls konsequent vorantreiben wollen, sollte sich zukünftig der Bearbeitungsaufwand für die Ermittlung des individuellen Nettoeinkommens und des damit zu zahlenden Bußgeldes verringern.