Antragsteller*in

Jusos Mainz

Zur Weiterleitung an

N.N.

Antragstext

Die Landeskonferenz der Jusos Rheinland-Pfalz möge beschließen:

Bei Beantragung/Erweiterung des Führerscheins oder der Fahrzeugzulassung sowie Personalausweis und Aufenthaltstitel erhalten die volljährigen Bürger*innen eine Informationsbroschüre mit einer Organspendekarte als Anreiz für einen Organspendeausweis.

Wir sprechen uns weiterhin gemäß unserer Beschlusslage für die sogenannte Widerspruchslösung aus. Solange es dafür keine politischen Mehrheiten gibt, sehen wir die wiederkehrende Konfrontation mit dem Thema Organspende bei Behördengängen als wichtigen Anstoß und Anregung für die Bürger*innen, sich damit auseinanderzusetzen.

Begründung:

In Deutschland gilt bei der Organspende die Entscheidungslösung. Dies bedeutet, dass „die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt werden, damit sie eine sichere Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende treffen können.“[1] Ihre Entscheidung wird im Organspendeausweis (Karte oder Online-Formular) festgehalten. Es kann zwischen den Optionen Vollspende (aller möglichen Organe), Teilspende (ausgewählte Organe durch Ausschluss oder Auflistung), Ablehnung oder Übergabe der Entscheidung an eine ausgewählte Person gewählt werden. Besitzt eine Person keinen Organspendeausweis, so liegt im Falle ihres Todes die Entscheidung bei ihren nächsten Angehörigen. Diese Entscheidung kann eine große Belastung für die Angehörigen der verstorbenen Person sein.

Jede*r kann durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Organspende benötigen. Diese sind in jenen Fällen überlebenswichtig für die Betroffen. Aufgrund der vielen zu berücksichtigen Faktoren bei der Suche nach einem passenden Spenderorgan ist es oft schwierig, eine*n passende*n Organspender*in zu finden. Der Faktor, dass nichtviele Bürger*innen einen Organspendeausweis besitzen, kommt dabei erschwerend dazu. Nach einer statistischen Erhebung aus dem Jahr 2018 besitzen in Deutschland 36% der 14- bis 75-jahrigen einen Organspendeausweis.[2] Die Zeit, in der die Angehörigen eines*einer Verstorbenen ausfindig gemacht werden müssen und eine Entscheidung über eine Organspende treffen, können Organe unbrauchbar werden und Zeit sein, die potenzielle Empfänger*innen nicht mehr haben. Aktuell warten in Deutschland 9.400 Menschen auf eine Organspende (Stand April 2022).[3] Daher sollten viel mehr volljährige Bürger*innen  einen Organspendeausweis besitzen.

Die wiederkehrende Konfrontation mit dem Thema Organspende bei Behördengängen kann dabei als Anstoß und Anregung verstanden werden, sich mit diesem Thema zu befassen und die individuelle Entscheidung, ob man Organspender*in sein möchte, aktiver zu treffen.


[1] https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung.html#:~:text=In%20Deutschland%20wird%20die%20Organ,stellvertretend%20die%20Angeh%C3%B6rigen%20zugestimmt%20haben.

[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1007531/umfrage/besitz-eines-organspendeausweises-in-deutschland/

[3] https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung.html#:~:text=In%20Deutschland%20wird%20die%20Organ,stellvertretend%20die%20Angeh%C3%B6rigen%20zugestimmt%20haben.