Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

Landesparteitag

Antragstext

Die Landeskonferenz der Jusos Rheinland-Pfalz möge beschließen:

§ 52 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sowie § 45 Abs. 1 der Landkreis-ordnung sollen dahingehend verändert werden, dass die Amtszeit für hauptamtliche Bür-germeister*innen, Landrät*innen und Beigeordnete fortan fünf Jahre beträgt. Die Regelung soll mit der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten.

Begründung:

Die aktuellen Vorschriften sehen für die Amtszeiten von Wahlbeamt*innen eine Zeit von acht Jahren vor. Eine solch lange Zeit zwischen den Wahlen gibt den Amtsinhaber*innen zu viel Zeit, Themen und Projekte anzugehen, was sie dann aus wahltaktischen Gründen eher gegen Ende der Wahlzeit tun. Eine verkürzte Amtszeit erhöht also den Druck, die Versprechen aus dem Wahlkampf auch zeitnah umzusetzen.

Für die Mitarbeiter*innen der Kommunalverwaltungen bedeutet dabei eine Zusammenlegung der Wahl der Verwaltungsspitze mit den Kommunalwahlen auch eine deutliche Entlastung. Es muss nicht mitten in der Wahlzeit der kommunalen Gremien eine weitere separate Wahl organisiert werden.

Auch hinsichtlich der Wahlbeteiligung wäre eine solche Novellierung sinnvoll. Gerade bei Wahlen der kommunalen Wahlbeamt*innen ist häufig nur mit einer Wahlbeteiligung von etwa 30% zu rechnen. Diese mit den Kommunalwahlen, sowie den in Rheinland-Pfalz immer ins gleiche Jahr zu fallenden Europawahlen, zu verbinden, schafft für Wähler*innen eine noch größere Bedeutung der Wahl und ihrer eigenen Stimmabgabe.