Antragsteller*in
Jusos Vorderpfalz
Zur Weiterleitung an
/
Antragstext
Wir fordern eine Amtszeitbegrenzung für das Bundeskanzler*innenamt. Die Amtszeit soll auf maximal 12 Jahre begrenzt werden. Ebenfalls soll ein*e ehemalige*r Bundeskanzler*in sein passives Wahlrecht für das Amt als Staatsoberhaupt als Bundespräsident*in verlieren.
Begründung
Bisher ist laut Grundgesetz die Amtszeit / Wiederwahlmöglichkeit des*der Bundeskanzler*ins unbegrenzt. Dies ruft eine Reihe demokratietheoretischer Probleme hervor, auch wenn diese bisher in der Geschichte der Bundesrepublik nicht eingetreten sind:
Die Wirkmöglichkeit einer einzelnen, wohlmöglich charismatischen, politischen Figur sollte eingehegt werden.
Entwicklungen wie in Ungarn, Polen, Russland und der Türkei zeigen, dass nationalkonservative, sogenannte „illiberale Demokratien“ unter der fortdauernden Herrschaft einer einzelnen Person stehen, die nur durch Machtbeschränkung und starke Gewaltenteilung in ihrer Wirkungsmacht begrenzt werden kann (siehe USA).
Dass die AfD 2017 zur drittstärksten Bundestagsfraktion gewählt wurde, die sogenannten „bürgerlichen Parteien“ CDU und FDP im Bundesland von Weimar, Buchenwald und Bernd Höcke (auch bekannt als Landolf Ladig) bereit waren, mit dem NS-nostalgischen Rechtspopulist*innen zu kooperieren bzw. eine Regierung zu stellen und die fortdauernde Entwicklung der CDU- Landesverbände Sachsen-Anhalts und Thüringens, sollte die Befürchtung nähren, dass eine Kurz/ Strache-Regierung, eine Marine Le Pen oder ein Phänomen wie Donald Trump, durch Gnaden „der Gutbürgerlichen“, auch in Deutschland möglich wäre.
Um den Unwägbarkeiten der Zukunft proaktiv zu begegnen und im Sinne der Fortentwicklung unserer Demokratie, sollte eine Amtsdauerbegrenzung für das höchste Exekutivamt implementiert werden.
Die Dekonzentrierung politischer Macht beugt dem Machtmissbrauch durch falsche Regierungen vor, stärkt den Parlamentarismus, die innerparteiliche Demokratie und die Partizipationsmöglichkeit politisch engagierter Bürger*innen, wie beispielsweise bei möglichen Mitgliederbefragungen zur Neuaufstellung der Kandidierenden für das Kanzler*innenamt.
Die Nichtwählbarkeit einer*s ehemaligen Bundeskanzler*ins in das Amt des Staatsoberhauptes als Bundespräsident*in dient ebenfalls der Machtbeschränkung und der Verhinderung der Umgehung einer Amtsdauerbeschränkung. Es dient dazu, das türkische Modell des Wechsels von Regierungschef*in zum Staatsoberhaupt zu verhindern.