Antragsteller*innen
N.N.
Zur Weiterleitung an
SPD-Landesparteitag
Antragstext
Generell genießen erneuerbare Energien einen hohen Zuspruch in der Bevölkerung. Eine breite Mehrheit unterstützt den Ausbau und sieht in ihm einen Beitrag zur Energiewende und zur Begrenzung des Klimawandels. Besonders Windenergieanlagen werden von der Bevölkerung mit großem Interesse in der Planung begleitet. Aus unserer kommunalpolitischen Erfahrung wissen wir, dass eine der häufigsten Frage ist, welchen Vorteil die Gemeinde oder die Bevölkerung daraus ziehen kann. Liegt die geplante Anlage auf kommunalem Gelände, so kann die Gemeinde Pachteinnahmen erzielen. Tut sie es nicht, ergibt sich daraus jene Problemstellung, die mit Hilfe dieses Antrages gelöst werden soll.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches Investoren vorschreibt, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen, deren Anteile zu 20% den Gemeinden im Umkreis von 5 km und deren Bevölkerung, anzubieten. Diese Anteile sind maximal zu je 500€ zu stückeln. In Rheinland-Pfalz bietet es sich an, Verbandsgemeinden mit einzubeziehen, da auf dieser Ebene eine Vielzahl an Infrastruktur angeschlossen ist, die den Gemeinden zu Gute kommt.
Deshalb fordern wir ein solches Bürger*innen- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes nach Mecklenburg-Vorpommernschen Vorbild. Durch dieses gelingt es uns, die Akzeptanz vor Ort zu steigern und den Mehrwert von Windenergieanlagen vor Ort spürbar zu machen. Damit schließen wir im Besonderen die oben beschriebene Lücke, die entsteht, wenn Windenergieanlagen nicht auf kommunalem Boden entstehen.