Antragsteller*innen

N.N.

zur Weiterleitung an

SPD-Landesparteitag und den Juso-Bundeskongress

Antragstext

Die SPD setzt sich seit langem für Chancengleichheit bzw. Chancengerechtigkeit ein. Dazu gehört auch eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit. Sowohl die Verteilung des Wohlstandes als auch die Verteilung der Lasten zur Finanzierung unseres Gemeinwesens sollen diesen Kriterien entsprechen.

Deshalb fordern wir: 

  • Die Einführung einer regelmäßig erhobenen Vermögenssteuer, deren Höhe sich im Korridor von 0,25% bis 1% jährlicher Belastung bewegt.
  • Eine möglichst aussagekräftige Veröffentlichung der zugrundeliegenden Vermögensverteilung in anonymisierter Form. 
  • Einen Freibetrag von über 1.000.000 Euro, sodass nur die vermögensreichsten 1% der Bürger über 18 Jahren belastet werden.
  • Erbschaften sollen zukünftig generell als Einkommen betrachtet werden. Die heutige Erbschaftssteuer würde somit entfallen.
  • Für Erbschaften gilt ein nicht zu versteuernder Freibetrag in Höhe des Median des Netto-Äquivalenzeinkommens eines Berufslebens von 45 Jahren. Für das Jahr 2015 entspräche dies ca. 900.000 Euro.
  • Die Modalitäten zur Entrichtung der Erbschaftssteuer sollen so ausgestaltet werden, dass Unternehmen nicht zwangsläufig zerschlagen werden müssen. Sollte zur Überschreibung von Unternehmensanteilen zur Begleichung der Steuerschuld eine Änderung der Rechtsform notwendig sein, so dürfen die daraus entstehenden Kosten mit der Steuerschuld verrechnet werden.
  • Gehen im Zuge der Besteuerung Unternehmensanteile an den Staat über, übt der Staat sein Mitbestimmungsrechte nicht aus. Er bleibt stiller Teilhaber und baut seine Anteile über einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren ab. Dabei wird eine Beschädigung des Unternehmens tunlichst vermieden.
  • Die bisherigen Regelungen betreffend der steuerlichen Behandlung bei Ererbung von selbst genutzten Wohneigentum sollen beibehalten werden.
  • Die bisherigen Möglichkeiten zur Begleichung und Stundung der Steuerschuld sollen beibehalten werden

Begründung: 

Vermögenssteuer

Wir Jusos setzen und bereits seit langem für eine stärkere Einbindung von Vermögen in die Finanzierung unseres Gemeinwesens ein. Es ist aus unserer Sicht unabdingbar, die zunehmend höhere Belastung von Einkommen gegenüber Vermögen zu beenden. Deshalb haben wir Jusos auch auf Bundesebene bereits die Einführung einer Vermögenssteuer beschlossen. Diese ist dabei als ein Instrument gedacht, das zum einen Vermögende stärker an der Finanzierung des Staates beteiligt, zum anderen wird eine Vermögenssteuer erstmals einen Überblick über die Verteilung von Vermögen in Deutschland ermöglichen.

Es ist aus unserer Sicht skandalös, dass wir über die Vermögenssituation der wohlhabendsten Mitglieder unserer Gesellschaft am wenigsten, ja nahezu nichts wissen. So sind Volkswirte zur Schätzung der Vermögensverteilung in Deutschland heute auf freiwillige Selbstauskünfte, wie zum Beispiel das sozio-ökonomische Panel oder aber auf indirekte Schätzungen und Berechnungen angewiesen. Um Ungleichheit fundiert diskutieren und betrachten zu können, ist es unabdingbar, Einblick in die Vermögensverteilung in Deutschland zu erhalten. Selbst eine sehr geringe Vermögenssteuer würde diesen blinden Fleck beseitigen.

Diese Vermögenssteuer soll aus unserer Sicht aber nicht die Hauptbelastung für Vermögen darstellen. Eine Vermögenssteuer unterscheidet nicht zwischen geerbtem und erarbeitetem Vermögen. Dies ist aus unserer Sicht eine faktische Ungerechtigkeit, da es für einige Vermögende eine Doppelbesteuerung darstellen würde, weil von einer Vermögenssteuer Vermögen unabhängig von der Art ihrer Entstehung betroffen wären. Eine Vermögenssteuer würde für ein selbst erarbeitetes Vermögen polemisch gesprochen zu einer Zusatzabgabe für Sparsamkeit. Die Betroffenen unterlägen damit zuerst einer Besteuerung auf ihr (Arbeits-)einkommen, anschließend einer Vermögenssteuer. Und dies aus dem Umstand, dass sie ihr Einkommen nicht vollständig ausgegeben haben.

Bei der Umsetzung einer Vermögenssteuer ist allerdings auch der Aufwand selbiger zu berücksichtigen. So ist die Bestimmung des Wertes von Vermögen oft sehr schwierig und aufwendig. Besonders klar wird dies, wenn es sich beispielsweise um Kunstobjekte handelt. So unterliegt Kunst meist großen Wertschwankungen und ist aufgrund der Einzigartigkeit von Kunstobjekten meist nur zu schätzen, da es für sie außer in Außnahmefällen keinen Marktpreis gibt. Oftmals müssten jährlich aufwendige und teure Gutachten erstellt werden, die den Ertrag einer Vermögenssteuer übersteigen können. Unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten der Bewertung einiger Vermögensgegenstände ist es unter Effizienzgesichtspunkten erforderlich, ausreichend große Freibeträge zu gewähren. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, diese Vermögenssteuer möglichst selten (höchstens jährlich) zu erheben, um die Kosten zur Ermittlung des Wertes des zu besteuernden Vermögens gering zu halten.

Erbschaftssteuer

Einführung einer vernünftigen Erbschaftssteuer

Die aus unserer Sicht wichtigste Form der Einbindung von Vermögen in die Finanzierung unseres Gemeinwesens ist aber die Erbschaftssteuer. Diese Form der Vermögensbesteuerung hat gegenüber der Vermögenssteuer auch den Vorteil, dass durch die Erbschaftssteuer keine Person während ihres Lebens zwangsläufig doppelt besteuert wird.

Hier unterliegt die Besteuerung bis heute allerdings einer aus unserer Sicht falschen Grundhaltung. Die Debatte um die Erbschaftssteuer dreht sich zumeist um den/die Erblasser*in. Es wird beschrieben, dass sein/ihr Vermögen unter Umständen bereits durch besteuerte Arbeit erwirtschaftet wurde. Daraus wird der Schluss gezogen, dass eine Erbschaftssteuer eine Doppelbesteuerung bilden würde. Diese Betrachtungsweise entbehrt aus unserer Sicht allerdings jeder logischen Grundlage. Staatliches Handeln fußt auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Ungleichbehandlung von Einkommen aufgrund der Entstehung, ist mit diesem Grundsatz aus nicht zu vereinbaren.

Aus sozialistischer Perspektive ist auch der häufig beschworene Schutz von Familienunternehmen ein sehr schwaches Argument der Erbschaftssteuer-Gegner*innen. Würde eine entsprechend große Erbschaftssteuer beim Vererben ein großes mittelständisches Unternehmen fällig, dann müssten beispielsweise Anteile am Unternehmen verkauft oder das Unternehmen an die Börse gebracht werden.

Für uns Jusos stellt eine Erbschaft ein Einkommen für den/die Erbnehmer*in dar. Deshalb fordern wir Erbschaften grundsätzlich als Einkommen zu begreifen und entsprechend zu behandeln. Das heißt konkret, dass somit sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch der reguläre Einkommenssteuersatz angewandt werden.

Die heutige Situation ist skandalös, da Einkommen aus Erbschaften ungleich niedriger als Einkommen aus Arbeit besteuert wird.

Grundsätzlich muss bei einer höheren Erbschaftsteuer auch neu über die Zahlungsmodalitäten nachgedacht werden. Dazu möchten wir in diesem Antrag explizit keine Einschränkungen bzw. feste Vorgaben festlegen. Dennoch wollen wir an dieser Stelle einige größtenteils schon heute möglichen Zahlungserleichterungen beschreiben. So ist es etwa möglich, Zahlungen zu strecken bzw. zu stunden. Auch eine Ratenzahlung kann in einigen Fällen vernünftig sein. Desweiteren muss es aus unserer Sicht aber auch möglich sein, Vermögensanteile entsprechend der Steuerschuld zu überschreiben. So ist es etwa bei Vererbung von börsennotierten Gesellschaften nur schwer möglich, große Anteilspakete zu marktüblichen Preisen zu veräußern. In diesem Fall ist es aus unserer Sicht wichtig eine sofortigen Zwangsveräußerung zu verhindern.