Antragsteller*innen

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD Landesparteitag RLP und den Juso-Bundeskongress

Antragstext

Wir fordern die Reform der Antragskommissionen auf Landes- und Bundesebene.

Auf Bundes- und Landesparteitagen soll künftig nicht mehr über die Beschlussvorlage der Antragskommission, sondern direkt über den von der entsprechenden Gliederung gestellten Antrag abgestimmt werden.

Die Antragskommissionen auf Bundes- und Landesebene sollen keine inhaltlichen Änderungen an Anträgen mehr vornehmen dürfen, sondern künftig nur noch prüfen, ob eingehende Anträge satzungskonform und innerhalb der Antragsfrist eingegangen sind, sowie über die Reihung und gegebenenfalls Zusammenfassung von Anträgen und Änderungsanträgen beschließen.

Begründung:

Wir wollen gemeinsam die SPD erneuern, dafür ist es notwendig, dass wir wieder stärker auf die Ortsvereine und Unterbezirke in unserer Partei hören! Es muss deswegen verhindert werden, dass eine Antragskommission schon im Vorfeld eines Parteitages die Entscheidung trifft, Anträge abzuschwächen, Teile zu streichen oder eine Verweisung vorzuschlagen. Alle diese Entscheidungen müssen in den Händen der Delegierten liegen!

Beispielsweise wurde im Antragsbuch des außerordentlichen Landesparteitags 2016 der SPD Rheinland-Pfalz folgende Passage im Antrag A14 des UB Mainz:

„Die Notwendigkeit einer S-Bahnstrecke (zweispurig) von Mainz über Nieder-Olm, Alzey, Kirchheimbolanden nach Kaiserslautern wird umgesetzt.“

von der Antragskommission in den folgenden Satz geändert:

„Wir unterstützen die vorgesehene und längst überfällige Modernisierung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur.“

Damit wurde die inhaltliche Forderung des konkreten Ausbaus einer Bahnstrecke im Vorfeld des Parteitages komplett verworfen, stattdessen wurde sie durch einen „schönen Satz“ ersetzt, dem jede*r zustimmen konnte. Antragskommissionen sollen die Anträge der Parteitage sinnvoll ordnen. Um aber über den ursprünglichen Antrag abstimmen zu können, hätten die Delegierten des Parteitages die komplette Empfehlung der Antragskommission zu diesem Antrag ablehnen müssen, sodass überhaupt über die einzelnen Änderungen gesprochen worden wäre. Es ist jedoch äußerst schwierig, die Delegierten davon zu überzeugen, gegen das Votum der Antragskommission zu stimmen, „schließlich sitzen darin ehrbare Genoss*innen, die sich bei ihrer Entscheidung schon etwas gedacht haben und außerdem möchte man ja auch irgendwann nach Hause.“ Daher führt eine solche inhaltliche Beeinflussung faktisch dazu, dass auf Parteitagen keine Debatten mehr geführt und keine Richtungsentscheidungen mehr getroffen werden können. Daher muss es der Antragskommission untersagt werden, Anträge inhaltlich zu ändern, dies muss den Delegierten überlassen bleiben.