Antragsteller*innen

N.N.

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundeskongress und den SPD-Landesparteitag

Antragstext

Wir fordern die Festsetzung einer Nicht-Erreichbarkeit der Arbeitnehmer*innen während deren gesetzlichen Urlaubszeiten im Arbeitszeitgesetz. Diese Regelung bezieht sich neben Anrufen vor allem auf E-Mails, die der*die Arbeitnehmer*in während dieser Zeit erhalten würde. Arbeitgeber*innen soll es unter Strafe verboten werden, ihre Arbeitnehmer*innen außerhalb der Arbeitszeiten zu kontaktieren, außer in vom Gesetzgeber festzulegenden Notfällen.

Begründung:

Arbeitnehmer*innen arbeiten während ihrer geregelten Arbeitszeiten hart und jede*r Arbeitnehmer*in hat daher ein Recht auf seinen*ihren gesetzlichen Urlaub. Dieser Urlaub dient zur Erhaltung der Arbeitskraft sowie zur Erholung der Arbeitsnehmer*innen. Wenn der*die Arbeitnehmer*in auch während dieser Zeit geschäftliche E-Mails empfängt und sich in die Lage versetzt sieht, diese zu bearbeiten, ist die vorgesehene Erholung während der arbeitsfreien Zeit nicht gewährleistet. 44 Prozent aller Arbeitgeber*innen geben an, sich durch die permanente Informationsflut im Berufsalltag gestresst zu fühlen.  Diese Informationsflut nimmt auch während der Urlaubszeit in diesen Fällen nicht ab.

Auch setzt die Erwartungshaltung der Kolleg*innen und Geschäftspartner*innen, die Arbeitnehmer*innen könnten in ihre E-Mails im Urlaub lesen und bearbeiten, die Arbeitnehmer*innen unter Druck. Aus dieser Erwartungshaltung resultiert unter anderem, dass über ein Drittel der in Deutschland lebenden Arbeitnehmer*innen in ihrer arbeitsfreien Zeit nicht richtig abschalten können.  

Die Unternehmen müssen daher in die Pflicht genommen werden, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer*innen während ihrer Urlaubszeiten von E-Mail-Empfang freigestellt werden. Ebenso hat der*die Arbeitgeber*In dafür Sorge zu tragen, dass während der Abwesenheit der Mitarbeiter*innen eine ausreichende Vertretungsregelung vorhanden ist. Zur Umsetzung dieser Ruhezeit müssen E-Mails und Anrufe an den*die Vertreter*in automatisch weitergeleitet werden oder eine entsprechende automatische Benachrichtigung eingerichtet werden, dass Nachrichten in der betreffenden Zeit gelöscht werden.

Bereits bei diversen Konzernen wird eine entsprechende Regelung in Deutschland seit einigen Jahren genutzt. Durch die freiwillige Löschung der E-Mails während der Arbeitszeit wird dort nicht nur der Druck der Erreichbarkeit während des Urlaubs verringert, auch das Arbeitspensum nach der Rückkehr der Arbeitnehmer*innen zum Arbeitsplatz ist geringer, da kein E-Mail-Stau vorhanden ist.