Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundeskongress, den SPD-Landesparteitag RLP

Antragstext

Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier sollen Hersteller von Körperpflege- und Kosmetikprodukten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln gesetzlich verpflichtet werden auf die Verwendung von Kunststoffen in ihren Produkten zu verzichten. Neben den festen Plastikbestandteilen sollen auch flüssige, gel- oder wachsartige Kunststoffe in den Produkten verboten sein. Das Verbot soll ab 2025 verbindlich gelten, sodass den Herstellern eine Übergangszeit zur Einführung von biologisch abbaubaren Alternativen gewährt wird. 

Begründung: 

Wer einen genauen Blick in die Liste der Inhaltsstoffe seiner Hygieneartikel wirft und über ein solides Chemiewissen verfügt, erlebt eine böse Überraschung. Kunststoffe (inklusive Silikone) – in fester, flüssiger, gel- oder wachsartiger Form – verstecken sich im schwer lesbaren Kleingedruckten hinter Zungenbrechern wie Acrylate/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer, PEG/PPG-17/18-Dimethicone, Cyclopentasiloxane oder Polyquaternium-68. Wem ist dabei schon bewusst, dass es sich dabei um die gleichen Kunststoffe wie in Strumpfhosen, Plastikflaschen, oder Plastiktüten handelt? Tatsächlich sind Nylon, Polyethylenterephthalat oder Polypropylen gängige Bestandteile von konventionellen Kosmetik- und Reinigungsprodukten. Ihre Aufgabe ist beispielsweise den Glanz zu verbessern, die Streichfähigkeit anzupassen, Oberflächen abzuschmirgeln, eine sanfte Filmschicht zu bilden oder den Schutz vor Sonnenstrahlen zu erhöhen. Wer schmiert sich schon gerne Plastik ins Gesicht?

Doch nun zum eigentlichen Problem: Die Reste von Gesichtscremes, Make-up, Lippenstiften oder Lidschatten schminken wir vielleicht noch mit dem Wattepad ab und entsorgen sie im Mülleimer. Doch bei Peelings, Duschgels, Bodylotions oder Deodorants gelangen die Kunststoffe direkt über Dusche und Waschbecken ins Abwasser und so trotz Kläranlagen in unsere Flüsse und Meere. Dort können sie sich in der Nahrungskette anreichern und letztlich sogar auf unserem Teller landen. Festes Plastik ist normalerweise nicht biologisch abbaubar. Einmal in der Meeresumwelt, zerfällt es in immer kleinere Teile, bis das menschliche Auge es nicht mehr sehen kann. Je kleiner, desto problematischer, denn umso mehr Lebewesen können das Mikroplastik potenziell aufnehmen – und es als Beutetier in der Nahrungskette an Fressfeinde weitergeben. Doch auch Kunststoffe in flüssiger, gel- oder wachsartiger Form sind oftmals langlebig und nicht selten umweltschädlich. 

Der Industrieverband „Cosmetics Europe“ und sogar das Umweltministerium sprechen von einem freiwilligen Ausstieg aus Mikroplastik bis zum Jahr 2020. Die Kosmetikindustrie zielt lediglich auf einen Teilausstieg ab, in dem sich der Begriff Mikroplastik nur auf feste Plastikpartikel in solchen Produkten bezieht, die sofort während der Anwendung wieder abgewaschen werden. Flüssige, gel- oder wachsartige Kunststoffe hingegen sind in der freiwilligen Selbstverpflichtung genauso wenig inbegriffen wie Produkte, die vorerst auf Haut oder Haaren verbleiben und erst später abgewaschen werden.

Die bereits bestehenden biologisch abbaubaren Alternativen natürlichen Ursprungs können bereits heute einen Großteil der Kunststoffbestandteile in Kosmetikprodukten ersetzen. Insbesondere die EU und das Bundesumweltministerium sind in der Pflicht.