Antragsteller*in

N.N.

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Juso-Bundeskongress 

Antragstext

Wir fordern, dass jeder Mensch mit Vollendung des 18. Lebensjahres zum_zur Organspender_in wird, sofern er_sie dem nicht vollständig oder in Teilen widerspricht. Alle Personen sollen postalisch auf diesen Automatismus hingewiesen werden. Dem Schreiben beiliegen soll ein frankierter Rückumschlag sowie ein Formular in einfacher Sprache, das den vollständigen oder teilweisen Widerspruch vereinfachen soll.

Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG) wird entsprechend in §3 (Entnahme mit Einwilligung des Spenders) geändert. §4 TPG entfällt dementsprechend und §7 Absatz 1 und Absatz 2 TPG werden entsprechend angepasst. 

Die bisherige Regelung für Personen zwischen 14 und 18 Jahren bleibt davon unberührt.

Begründung:

Im Jahr 2015 benötigten 10.211 Menschen in Deutschland ein oder mehrere Spenderorgan(e). Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Organspenden lag 2015 jedoch nur bei 877; das entspricht 8,59 Prozent. Obgleich der Großteil der benötigten Organspenden im Bereich der Niere liegt, deren Versagen auch mithilfe einer Dialyse kompensiert werden kann, sind Organspenden noch immer für viele erkrankte Menschen die einzige Chance auf langfristige oder dauerhafte Kompensation der spezifischen Erkrankung.

Viele Menschen, die keinen Organspendeausweis haben, sprechen sich damit nicht gegen das Spenden ihrer Organe nach dem Tod aus. Trotz verschiedener Aufklärungskampagnen muss der Organspendeausweis online beantragt werden. Auch wenn viele Verwaltung-seinrichtungen Organspendeausweise auslegen, so müssen Menschen derzeit noch aktiv werden, um Organspender_in werden zu können. In einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2016) haben 81 Prozent der Befragten angegeben, einer Organ- und Gewebeentnahme positiv gegenüberzustehen, allerdings hatten nur 32 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Diese Zahlen zeigen, dass vielen Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, geholfen werden könnte, wenn die Widerspruchslösung eingeführt würde. 

Eine Widerspruchslösung würde zudem die Angehörigen, die beim Tod eines Menschen häufig entscheiden müssen, ob Organe entnommen werden dürfen (wenn kein Spendeausweis vorliegt), emotional entlasten.