Antragsteller*in

N.N.

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Antragstext

Die deutsche Bundesregierung muss ihr Verhandlungsboykott aufgeben und ein internationales Atomwaffenverbot unterstützen, wodurch die verbliebenen US-Atomsprengköpfe aus Deutschland abgezogen werden müssen.

Begründung:

Mitte Juni startete die zweite Runde internationaler Verhandlungen über ein weltweites Atomwaffenverbot in New York. Unterstützt von 130 Staaten, bringt ein Großteil der Weltgemeinschaft damit ihren Unmut über die andauernden nuklearen Muskelspiele, der wenigen Atommächte, zum Ausdruck. Völkerrechtlich, soll damit die Lücke geschlossen werden, nach der Chemie- und Biowaffen international geächtet, Atomwaffen aber immer noch erlaubt sind. Der Internationale Gerichtshof hat bereits 1996 erklärt, dass nur die bloße Androhung eines Nuklearwaffeneinsatzes, generell völkerrechtswidrig ist. Die offizielle Position der Bundesregierung, laut der man für eine atomwaffenfreie Welt stehe und sich in allen Foren dementsprechend positionieren würde, deckt sich allerdings nicht mit der Wahrheit. Denn stattdessen, bleibt die deutsche Regierung den Verhandlungen, treu zur NATO-Linie, komplett fern, nachdem sie im Dezember 2015 bereits gegen einen Vertragsentwurf zur Ächtung der Massenvernichtungswaffen stimmte. Außerdem toleriert man, im Zuge der nuklearen Teilhabe, stillschweigend, die derzeitig anlaufende, milliardenschwere Modernisierung der ca. 20 verbliebenen Atomsprengköpfe am Standort Büchel in der Eifel, die nun dem direkten Befehl Donald Trumps unterstehen. Das Vernichtungspotential dieser Waffen ist bewiesen und der bloße Besitz ein Rückfall in die Konfrontationslogik des Kalten Krieges. Dementsprechend sollten Deutschland und seine Verbündeten bei diesem Thema mit gutem Beispiel vorrangehen und von dem NATO-Standpunkt ablassen, nur die aus ihrer Perspektive als „potentielle Feinde“ eingestuften Staaten müssten atomwaffenfrei sein, während man selbst die ungeheure Gefahr der Waffen als Drohmittel einsetzen dürfe.