Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
Juso-Bundeskongress, den SPD Landesparteitag RLP
Antragstext
- Die Finanzierung von Frauenhäusern muss zu einem größeren Teil aus Bundesmitteln des Ministeriums für Familie, Frauen und Jugend bezuschusst werden.
- Der kommunale Anteil der Finanzierung von Frauenhäusern darf nicht weiter von Sparhaushalten betroffen sein. Gleiches gilt für Einsparungen, die sich durch die Aufnahme in den kommunalen Entschuldungsfond bedingen, sowie Einsparungsmaßnahmen, die durch Auflagen der Kommunalaufsichten, durchgeführt werden.
- Es soll ein Netz aus Beratungsstellen für betroffene Frauen geschaffen werden. In ihrer Funktion als Erstanlaufstelle müssen diese Beratungsstellen auch Betten zur Übernachtung vergeben können.
- Um den aktuellen Mangel an Plätzen in Frauenhäusern zu beheben, fordern wir die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bis wir eine Messgröße von einem Platz auf 7500 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht haben.
- Beratungsstellen und Frauenhäuser müssen auch in ländlich geprägten Regionen einfach erreichbar sein um betroffenen Frauen kurzfristig Hilfe anbieten zu können – wir fordern daher den Ausbau der Kapazitäten insbesondere in der Fläche, um zumutbare Anreisewege zu gewährleisten.
Begründung:
Die grundsätzliche Arbeit von Frauenhäusern beruht auf dem Ziel, Gewalt gegen Frauen einzudämmen und langfristig komplett zu vermeiden. Vor Ort stellen sie die wichtigste Anlaufstelle für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern dar. Eine weitere Aufgabe ist die Sensibilisierung der Gesellschaft für dieses Thema. Diese wichtige Arbeit stellt eine Stütze der Gesellschaft dar und sollte nicht von Einsparungs- und Entschuldungsmaßnahmen betroffen sein. Eine von Gewalt betroffene Frau (meistens geht die Gewalt sogar aus dem engsten familiären Umfeld aus) muss die Option eines sicheren Rückzugsortes besitzen, unabhängig von der finanziellen Lage der Heimatkommune.
Denn wenn Kommunen Sparmaßnahmen einleiten müssen, besteht die Gefahr, dass der Topf, welcher die Finanzierung von Frauenhäusern beinhaltet, als erstes von Sparmaßnahmen betroffen sein wird. Die Wichtigkeit von Frauenhäusern muss über den Einsparungsmaßnahmen stehen!
2016 gab es in Rheinland-Pfalz 17 Frauenhäuser mit 288 Plätzen für Frauen und Kinder, dies entspricht einem Platz pro 13.888 Einwohner*innen. Der Fakt, dass in den letzten Jahren Frauen regelmäßig keinen Aufnahmeplatz in den vorhandenen Einrichtungen fanden, zeigt, dass neue Plätze geschaffen werden müssen. Der Bedarf wird von der bundesweiten Frauenhauskoordinierung auf 1 Platz pro 7.500 Einwohner*innen taxiert. Daher plädieren wir dafür, dass pro 7.500 Einwohner*innen ein Platz in einem Frauenhaus geschaffen wird, sprich eine Quote von 1:7.500. Umgerechnet wären dies in etwa 530 Plätzen in Frauenhäusern in Rheinland-Pfalz – also ungefähr doppelt so viele Plätze wie momentan zur Verfügung stehen. Dass solch eine Quote sinnvoll ist, ermittelte die “Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern”. Die Studie nutzt Daten wie die Höhe der Meldungen an sexualisierten Gewalttaten, v.A. im Kinder- und Jugendalter, sowie die Menge von Menschen, welche in den letzten Jahren Hilfe nach sexualisierter Gewalt gesucht haben.
Das von uns geforderte Netz aus Beratungsstellen soll einerseits dabei helfen, die notwendigen Plätze in Frauenhäusern besser zu koordinieren und andererseits Frauen aus ländlichen Gegenden dabei unterstützen, eine Hilfsmöglichkeit in zumutbarer Entfernung zu erreichen. Für Flächenländer wie Rheinland-Pfalz ist dies von hoher Relevanz. Außerdem sollen die Beratungsstellen neben der Vergabe von Einzelnachtbetten auch bundesweite Anlaufstellen anbieten.