Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundeskongress, den SPD-Bundesparteitag, die SPD- Bundestagsfraktion sowie die S&D Fraktion im Europäischen Parlament 

Antragstext

Wir fordern den Juso-Bundeskongress, den SPD-Bundesparteitag, die SPD- Bundestagsfraktion sowie die S&D Fraktion im Europäischen Parlament dazu auf, sich für eine Reform der gesetzlichen Gewährleistung und weiterhin die Abschaffung der Beweislastumkehr im Verbraucherschutzrecht einzusetzen.

Nach aktueller, auf EU-Mindeststandards basierender Gesetzeslage beträgt die gesetzliche Gewährleistung im Regelfall zwei Jahre und die Beweislastumkehr erfolgt nach einem halben Jahr. Ziel unseres Antrags ist es daher in erster Linie, einen neuen EU weiten Mindeststandard von drei Jahren gesetzlicher Gewährleistung bei gleichzeitigem Wegfall der Beweislastumkehr zu etablieren. Des Weiteren fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in dieser Angelegenheit die Initiative zu ergreifen und die genannten Standards bereits vorab im deutschen Verbraucherschutzrecht zu verankern.

Zusätzlich fordern wir verpflichtende Lebensdauertests von Elektrogeräten beziehungsweise deren Einzelteilen mit veröffentlichten Testzyklen unter realistischen Nutzungsbedingungen sowie die Angabe der Ergebnisse auf den Verpackungen um transparente Konsumentscheidungen zu ermöglichen.

Begründung:

Wenn technische Geräte auf Herstellerseite bekannte Schwachstellen aufweisen, die zum zeitlich vorhersehbaren Defekt des Gerätes führen können, spricht man von „geplanter Obsoleszenz“. Auch wenn ein intentionales Handeln der Hersteller noch Gegenstand kontroverser Debatten ist, so zeichnen die Zahlen ein eindeutiges Bild: Alleine der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die innerhalb von weniger als fünf Jahren auf Grund eines Defektes ausgetauscht wurden, ist zwischen 2004 und 2012 von 3,5% auf 8,6% gestiegen.9 Dabei sollte man meinen, dass Geräte, bedingt durch technischen Fortschritt, mit der Zeit zuverlässiger und langlebiger werden sollten. Auch kennen wir alle insbesondere im Fall unserer heutigen Unterhaltungselektronik Beispiele von schnellem Verschleiß, schlechten Materialien sowie der Unmöglichkeit einer Reparatur.

Wir sind uns sicher: Heutzutage ist es möglich, zumutbar, bezahlbar und unkompliziert, elektronische Geräte in einer Art und Weise herzustellen, dass sie mindestens drei Jahre halten. Wir fordern daher eine entsprechende Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung sowie die Abschaffung der Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.

Diese Maßnahmen böten den Unternehmen einen starken Anreiz, qualitativ hochwertigere und langlebigere Produkte zu fabrizieren. Auch würde der gegenwärtige Trend gestoppt, Geräte so zu konzipieren, dass deren Reparatur nicht möglich oder gegenüber einer Neuanschaffung zu kostenintensiv wäre. Hersteller hätten ein starkes Eigeninteresse, im Schadensfall eine kostengünstige Reparatur durchführen zu können.

Des Weiteren fordern wir verpflichtende Lebensdauertests von Elektrogeräten sowie kritischer Einzelteile und die Angabe der Testresultate auf Verpackungen. Immer häufigere Neuanschaffungen von Elektrogeräten sind auch darauf zurückzuführen,dass der oder die Konsument*in über keinerlei verlässliche Informationen bezüglich der zu erwartenden Lebensdauer eines neuen Gerätes verfügt, sodass Kaufentscheidungen nicht gemäß den tatsächlichen Bedürfnissen und Präferenzen getroffen werden können. Dieses Problem sogenannter asymmetrischer Information gilt es aufzulösen.

Ein Großteil der Ressourcen sowie der Energie, die im Leben eines Gerätes verbraucht werden, fallen bei der Herstellung an. Die Ökobilanz eines jeden Gerätes ließe sich somit durch längere Nutzung verbessern. Auch reduzieren wir mit dieser Maßnahme die enormen Mengen an Elektronikschrott, die unsere westliche Konsumgesellschaft jedes Jahr auswirft. Wir sind uns sicher, dass bei Herstellern und Verbrauchern ein deutlich verantwortungsbewussterer Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen entstünde. Studien belegen darüber hinaus, dass Verbraucher*innen von diesem Wandel letztlich auch finanziell profitieren würden: So haben langlebigere Elektrogeräte in zahlreichen Untersuchungen ihre Mehrkosten deutlich kompensiert. 

Dass wir unser Maßnahmenpaket auf europäischer Ebene priorisiert durchsetzen möchten liegt in der Tatsache begründet, dass weltweit agierende Unternehmen den kaufkräftigen europäischen Markt schlichtweg nicht aussparen können. Außerdem bliebe der positive ökonomische und ökologische Effekt nicht auf Europa beschränkt: Die Europäische Union könnte hier Standards setzen für Politiken in weiteren Ländern. Nicht zuletzt würden weltweit Verbraucher*innen von dieser Entwicklung profitieren, da die Unternehmen ohnehin gezwungen wären, langlebigere Produkte herzustellen.