Antragsteller*in

N.N.

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N.N.

Antragstext

Wir verstehen uns als säkularen Verband und bekennen uns zu einer strikten Trennung von Staat und Religion. Daher fordern wir:

1 Konfessionelle Kooperation im Unterricht

Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam von-, mit- und übereinander lernen, anstatt aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit getrennt zu werden. Wir fordern daher stärkere Elemente konfessioneller Kooperation im Unterricht wie Parallel-, Delegations- oder Wechselunterricht und wollen langfristig auf einen reinen konfessionsfreien Unterricht hinarbeiten.

2 Staatliche Kontrolle von Religionsunterricht

Die Inhalte des Religionsunterrichts sollen unter der Aufsicht des Staates stehen. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen nur vom Staat zugelassen werden.

3 Keine Rechtsausnahmen für kirchliche Betriebe

Die kirchlichen Betriebe sollen ihren Status als Tendenzbetriebe verlieren. Der aktuelle Zustand erlaubt insbesondere beim Arbeitsrecht ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

4 Kritische Überprüfung der Kooperation mit religiösen Verbänden

Integration, Religionsunterricht und die Bekämpfung von religiösem Radikalismus dürfen nicht Staatsverträge mit religiösen Verbänden zur Grundlage haben, sondern ausschließlich normale Landes- oder Bundesgesetze.

5 Recht auf Religionsfreiheit konsequent umsetzen

Kein Kind darf von seinen Eltern gezwungen werden, Mitglied einer Religion zu sein. Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft darf nur auf eigene Entscheidung des Kindes in angemessenem Alter erfolgen. Die unverhältnismäßig hohen Kosten für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sollen abgeschafft werden.

6 Institutionelle Trennung von Staat und Religion umsetzen, finanzielle Verflechtung beenden

Die Kirchen sollen sich im Rahmen des bürgerlichen Rechts selbst verwalten. Der Staat soll hier nicht unterstützend, wie etwa bei der Eintreibung der Steuern, tätig werden. Niemand soll seine Religionszugehörigkeit gegenüber dem Staat oder anderen dritten Organisationen, bspw. den Krankenkassen, angeben müssen. Staatsleistungen an die Kirchen sollen eingestellt werden.

Begründung:

Wir bekennen uns zu einer säkularen Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche und fordern eine Gesellschaft, in welcher alle Menschen unabhängig von ihrer Weltanschauung friedlich und gleichberechtigt miteinander leben und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Kein Mensch darf aufgrund seiner Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit diskriminiert werden. Die Privilegien von Kirchen sollen abgeschafft werden. Die Gestaltung des gesellschaftlichen

Zusammenlebens soll dem wachsenden Pluralismus Rechnung tragen.

1 Konfessionelle Kooperation im Unterricht

Das Prinzip „Miteinander statt übereinander reden“ muss auch im Religionsunterricht Anwendung finden – gerade bei Themen der Ökumene und Ethik. Statt Unterschiede aufzuzeigen, soll Gemeinsames verdeutlicht werden. Vorurteile können nur im Kontakt mit anderen abgebaut werden. Wir fordern deshalb den Ausbau von Elementen konfessioneller Kooperation im Unterricht. Darunter fallen: Parallelunterricht, Delegationsunterricht, Wechselunterricht, Team-Teaching und Großgruppenunterricht.

2 Staatliche Kontrolle von Religionsunterricht

Die Inhalte des Religionsunterrichts sollen unter staatlicher Kontrolle stehen. Radikalisierende Lehre oder solche, die den Grundwerten unserer Gesellschaft und des Grundgesetzes zuwiderläuft, soll verhindert werden. Einer Vermittlung und Verinnerlichung dieser demokratischen Werte ist Vorrang zu gewähren. Schülerinnen und Schüler sollen in erster Linie zu Demokraten erzogen werden.

Aus dem selben Grunde sollen die Lehrerinnen und Lehrer wie in anderen Fächern auch vom Staate zugelassen werden – nicht zuletzt, weil sie auch von eben jenem bezahlt werden. Sie sollen nach objektiven Kriterien, fachlicher Kompetenz und ihrem Bekenntnis zur Verfassung ausgesucht werden.

3 Keine Rechtsausnahmen für kirchliche Betriebe

Es darf kein Recht geben neben dem, das demokratisch legitimiert ist und den Grundsätzen und Grundwerten des Grundgesetzes folgt. Recht kann nicht durch einen Gott oder eine religiöse Weltanschauung legitimiert sein. Dies gilt insbesondere beim Arbeitsrecht, hier dürfen keine Ausnahmen für Angestellte der Kirchen gemacht werden. Der aktuelle Status als Tendenzbetriebe erlaubt kirchlichen Betrieben eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bspw. aufgrund konfessioneller Zugehörigkeit. Auch eine Scheidung oder zweite Heirat sollen kein Grund für eine Kündigung sein dürfen. Besonders betroffen sind hier Einrichtungen, welche durch staatliche Gelder gefördert werden, z.B. Kindergärten mit kirchlicher Trägerschaft. Lediglich solchen Angestellten, welche das Amt eines Priesters oder Ähnliches ausüben, soll bei Austritt aus der Religionsgemeinschaft gekündigt werden dürfen.

4 Kritische Überprüfung der Kooperation mit religiösen Institutionen

Die Länder arbeiten u.a. bei der Integration, der Gestaltung von Islamunterricht und der Bekämpfung von Salafismus über Staatsverträge mit muslimischen Verbänden zusammen. Es gibt jedoch nicht „den“ muslimischen Verband, der alle in Deutschland lebenden Muslime vertritt – vielmehr schwingen sich Verbände zu Vertretern auf, mit denen sich die Mehrheit der gemäßigten Muslime nicht identifizieren kann. Der größte dieser Verbände ist die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), zu der etwa 900 Moscheen in Deutschland gehören. Der Verband ist eng mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet verflochten: von dieser werden auch die Ditib-Imame, welche fast ausschließlich in der Türkei ausgebildet wurden, bezahlt. Eine starke Einflussnahme des autoritären und anti-demokratischen Erdogan-Regimes auf die Arbeit des Verbandes ist daher zu vermuten und teilweise belegt. Eine Kooperation mit Ditib ist deshalb abzulehnen. Auch andere religiöse Verbände sollen kritisch überprüft werden.

Abgesehen von diesen konkreten Fällen ist es jedoch grundsätzlich abzulehnen, dass die oben angesprochenen Themen (und andere) über Staatsverträge mit religiösen Verbänden geregelt werden. Grundlage hierfür dürfen einzig und allein Landes- oder Bundesgesetze sein, die nach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes zustande gekommen sind.

5 Recht auf Religionsfreiheit konsequent umsetzen

Das Recht auf Religionsfreiheit darf nicht ausgehebelt werden. Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, Mitglied einer Religionsgemeinschaft zu sein. Dies gilt insbesondere für Kinder, die ihren eigenen Willen noch nicht äußern können oder sich gegen die Eltern nicht zur Wehr setzen können. Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft darf nur auf eigene Entscheidung des Kindes in angemessenem Alter erfolgen.

Gleiches gilt für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, insbesondere in solchen Fällen, in welchen Menschen gegen ihren Willen Mitglied geworden sind. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, der einen einfachen Verwaltungsakt beim Standesamt darstellt, kostet derzeit je nach Standesamt bis zu 60 Euro. Dieser Betrag ist angesichts der Einfachheit des Aktes (es wird ein einzelnes Dokument unterschrieben und abgegeben) nicht nur völlig unangemessen, sondern stellt unserer Meinung nach auch eine massive Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit dar. Die Kosten für einen Austritt sollen daher abgeschafft werden.

6 Institutionelle Trennung von Staat und Religion umsetzen, finanzielle Verflechtung beenden

Es soll eine strikte institutionelle Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften umgesetzt werden. Abgesehen von der Ungleichbehandlung verschiedener Religionsgemeinschaften durch den Staat lehnen wir es grundlegend ab, dass Religionsgemeinschaften durch den Staat unterstützt werden. Selbst wenn diese Unterstützung nur aus Verwaltungsakten besteht, werden sie dennoch von jedem Steuerzahler, unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit, getragen.

Die Kirchen sollen ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren und sich im Rahmen des bürgerlichen Rechts selbst verwalten. Die Eintreibung der Kirchensteuer durch den Staat soll beendet werden. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar ist, kostet sie den Steuerzahler jährlich mehr als drei Milliarden Euro – die Last wird somit auch von nicht-christlichen Steuerzahlern getragen. Die Verwaltung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft durch den Staat soll beendet werden. Niemand soll seine Religionszugehörigkeit gegenüber dem Staat oder anderen dritten Organisationen, bspw. den Krankenkassen, angeben müssen.Staatsleistungen (finanzielle Unterstützungen, die sich von 1949 bis 2013 auf mehr als15 Milliarden Euro belaufen) an die Kirchen sind ein Relikt glücklicherweise lange überwundener Zeiten und sollen abgeschafft werden.