Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Wir fordern, dass das Mindestalter um ein Jahr abgesenkt werden, um es den Jugendlichen noch früher zu ermöglichen die Verantwortung für das Autofahren zu übernehmen. Nach einem Jahr begleitendem Fahren, also nach Vollendung des 17. Lebensjahres, sollen die Verkehrsteilnehmer_innen das Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung führen dürfen. Die Probezeit bleibt bei 2 Jahren mit Beginn des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Begründung
Sonderregelung für Auszubildende
Das Konzept „Begleitendes Fahren ab 17“, welches seit 2011 durch die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten ist, hat sich bewährt und das Unfallrisiko der Fahranfänger_innen erheblich gesenkt. Demnach dürfen Jugendliche, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Führerscheinklassen B (KFZ) und BE (KFZ mit Anhänger) erwerben und das Auto unter bestimmten Umständen mit eingetragener Begleitung führen.
Bislang gibt es kaum Ausnahmegenehmigungen zum begleitenden Fahren mit 17, auch wenn diese theoretisch gestellt werden können. Nur unter äußerst „harten“ Umständen ist es derzeit möglich auch mit 17 Jahren ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung vom Wohnort bis zur Ausbildungsstelle führen zu dürfen. Da es die schwierige Lage des ÖPNV im ländlichen Raum leider kaum hergibt größere Distanzen in annehmbarer Zeit zurückzulegen, ist es notwendig die Gesetzeslage dahingehend zu öffnen, dass mehr Ausnahmegenehmigungen auch unter einfacheren Umständen erteilt werden können.
Weil mit dem Herabsenken des Mindestalters die Fahrer_innen schon mit 17 Jahren unbegleitet fahren dürfen, sind die Sonderregelungen nur für 16-jährige Auszubildende von Relevanz.
Die Idee der Herabsenkung des Alters zum Autofahren basiert auf den seit 1989 angewendeten Regelungen in Frankreich (aber auch in einigen Bundesstaaten der USA). Dort kann man seit 2014 sogar schon ab dem 15. Lebensjahr in Begleitung Autofahren. In Deutschland kann man mit 16 Jahren die Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad bis 125ccm) erwerben und somit alleine mit Geschwindigkeiten von bis zu 130km/h am Straßenverkehr teilnehmen. Durch das Begleitende Fahren wird die Fahrsicherheit der Fahranfänger deutlich erhöht. Die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein werden durch die Anforderungen an das Führen eines KFZs erheblich gestärkt. Man kann Erfahrungen früher sammeln und den Rat von erfahrenen Autofahrer_innen mitnehmen. Für Auszubildende und Schüler_innen hat es den praktischen Vorteil, dass sie mit spätestens 17 Jahren an großer Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum dazugewinnen können. Die Ausnahmeregelungen sind notwendig, um das Mobilitätsproblem der Auszubildenden in den Griff zu bekommen. Roller, Leichtkrafträder oder ähnliches stellen keine Alternative zu einem Auto dar, weil sie nicht ganzjährig nutzbar sind. Eine tatsächliche Verbesserung des ÖPNV in den ländlichen Regionen steht leider nicht in Aussicht, weshalb eine gesetzliche Änderung benötigt wird.