Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Tätowierungen sind eine Kunstform. Unabhängig ihres Geschlechtes, ihrer Ethnie und ihres Berufes tragen immer mehr Menschen eine Tätowierung. Dennoch gibt es dazu kaum rechtliche Grundlagen. Um Verbraucher und auch Dienstleister vor Missbrauch und Unwissen zu schützen, fordern wir nicht nur eine einfache Regulierung, sondern eine kontrollierte und verbraucherfreundliche Lösung. Dies reicht vom Material zum Tätowieren (z.B. den Nabeln und der Farbe) bis zu den Hygienestandards.
Forderung:
Wir fordern ein Tätowierungs- und Piercinggesetz mit folgenden Schwerpunkten:
Gesetzliche Regelungen festsetzen
Um beide Seiten zu schützen, müssen vorab alle Beteiligten über mögliche Risiken aufgeklärt sein und ein Vertrag unterschrieben werden. Durch diesen Vertrag erhält der Tätowierer/ die Tätowiererin beziehungsweise der Piercer/ die Piercerin die Erlaubnis zu tätowieren beziehungsweise Piercings zu stechen. Sollte der Kunde/ die Kundin die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihrer Erziehungspflicht nachzugehen und ihre Kinder mit bestem Gewissen und Wissen zu begleiten. Außerdem haben die Eltern die Verpflichtung, den kompletten Prozess zu begleiten. Zusätzlich fordern wir eine Altersgrenze, ab der man sich mit Einverständnis der Eltern Tätowierungen oder Piercings stechen lassen darf. Diese Altersgrenze soll gesetzlich festgelegt werden.
Des Weiteren sollen neue Regelungen und Standards für Tätowiermaschinen, Nadeln, Farben, Piercings u.Ä. ausgearbeitet werden, um höchstmögliche Standards zu garantieren. Wenn man beweisen kann, dass durch fahrlässiges oder schlechtes Handeln des Tätowierers/ der Tätowiererin (z.B. durch unsaubere Nadeln oder zu tiefes Einstechen der Nadel) gesundheitliche Probleme oder vermeidbare Schmerzen entstehen, soll es für den Tätowierer/ die Tätowiererin gesetzlich geregelte Strafen geben.
Verbraucherschutz und Hygienestandards
Wir fordern einheitliche Standards für die verwendeten Bindemittel und Farbstoffe. Farben, die viele Allergene und krebserregende Stoffe enthalten, müssen vom Markt genommen und ersetzt werden. Außerdem soll die Tätowiermittel-Verordnung erweitert werden, um Kennzeichen über das Herkunftsland der Tinte zu ermöglichen, aber auch, um feststellen zu können, ob die Tinte vegetarisch/vegan oder fair gehandelt ist. Weiter soll untersucht werden, wie schädlich die weiteren Farbstoffe und Bindemittel sind.
Zusätzlich sollen Tätowiernadeln eine Seriennummer tragen, die dem Kunden zugewiesen werden sollen sowie einzeln und steril verpackt werden. Die Seriennummer soll Auskunft über Material, Stärke, Herkunftsland und die Art der Nadel geben.
Tätowiermaschinen, Tätowierpistolen, Piercingmaschinen etc. sollen generell erst ab 18 verkauft werden.
Eine Tätowierung soll ausschließlich bei nüchternen Personen durchgeführt werden, sowie von Seiten des Tätowierers/der Tätowiererin als auch von Seiten des/der zu Tätowierenden. Weiter sollen vor einer Tätowierung Termine angeboten werden. Beim ersten Termin wird über das Motiv und mögliche Risiken gesprochen werden, man sollte sich für ein Motiv entscheiden und es wird zudem ein Epikutantest durchgeführt. Dieser Test wie auch der später folgende Endtest sind notwendig, um Allergien/Unverträglichkeiten gegenüber verschiedenen Stoffen in der Farbe zu überprüfen. Beim zweiten Termin wird das vom Tätowierer vorbereitete Motiv besprochen und es wird, sollte der Epikutantest eine Verträglichkeit bestätigen, ein Endtest durchgeführt. Dafür werden ein oder mehrere (je nach Anzahl der Farben) Punkte gestochen. Außerdem spricht man im zweiten Termin über den ungefähren Zeitansatz sowie über einen Kostenvoranschlag. Nach diesem zweiten Termin wird das Motiv als Blaupause auf die zu tätowierende Stelle gebracht. Tätowierer müssen während des Tätowierens Handschuhe tragen. Nach der Tätowierung sollen mehrere – mindestens ein – Nachgespräch stattfinden, in denen sich der Tätowierer das Tattoo ansieht, um bei möglichen Folgeerscheinungen beraten zu können.
Ausbildungsberuf
Wir fordern für den Beruf des Tätowierers/ der Tätowiererin und des Piercers/ der Piercerin eine duale Berufsausbildung mit eigener Ausbildungsordnung. Die Schwerpunkte der Ausbildung sollen bei Kunst, Recht und Wirtschaft, sowie Biologie und Chemie liegen. Diese muss von ausgebildeten Fachkräften geleitet und geführt werden. Ziel der Ausbildung soll sein, dass die Auszubildenden am Ende der Ausbildung fachlich fundiertes Wissen über diese drei Schwerpunkte zu besitzen.
Im chemischen/biologischen Teil soll man über die Zusammensetzungen und Bestandteile aufgeklärt werden. Auch muss vermittelt werden wie diese Farben bei falschem Gebrauch wirken, wie man einen Epikutantest durchführt, was Allergien und was mögliche allergische Reaktionen sind, wie man damit umgeht, wie der Aufbau der Haut ist, wie man richtig sterilisiert, was es für Risiken bei Piercings gibt u.Ä. Im wirtschaftlichen und juristischen Teil soll beigebracht werden, was für Rechte und Pflichten ein Tätowierer/ eine Tätowiererin hat. Des Weiteren müssen vor Abschluss der Prüfung auch steuerliche und verwaltungstechnische Grundlagen für Kleinunternehmen vermittelt worden sein. Der künstlerische Teil sollte umfassend verschiedene Arten und Zeichentechniken behandeln, um eine ausreichende Qualität für das Tätowieren zu erreichen. Langfristig soll auch eine Meisterausbildung angeboten werden.
Für bereits arbeitende Tätowierer soll eine verpflichtende Hygiene- und Verwaltungsschulung angeboten werden. Diese Überprüfung soll anonym stattfinden. Die Hygieneschulung soll jährlich wiederholt und aktualisiert werden.