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N.N.

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Antragstext

Die SPD präsentierte letztes Jahr ihren „Masterplan gegen Rassismus und Rechtsextremismus“, den sie nach der Bundestagswahl umsetzen wollte. Darin heißt es, dass sich unsere Partei um die „Überprüfung gesetzlicher Vorschriften, die zu diskriminierendem Handeln führen können“ sowie die „Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-/ Clearingstelle für mögliches Fehlverhalten bei Polizei und Justiz“ kümmern will. Außerdem soll mehr Diversität bei der Personalauswahl geschaffen werden und die Menschenrechtsbildung in Aus- und Fortbildung verbindlich verankert werden.

Begriffe wie „Rechtsextremismus“ täuschen. Rassismus ist nicht nur am „rechten Rand“ zu finden, sondern ein alltägliches Phänomen in Deutschland. Und zwar mitten in unserer Gesellschaft; in der sogenannten „Mitte“. Darauf verweisen auch die „Mitte-Studien“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Rassismus gibt es deshalb natürlich auch bei der Polizei. Und er muss thematisiert und sichtbar gemacht werden, um ihn beseitigen zu können! Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte aufgezeigt hat: Nicht nur beim Polizisten oder der Polizistin, beim Gesetz liegt das Problem! Denn Rassismus besteht nicht nur in den Köpfen der Menschen, sondern auch im Handeln des Staates. Dadurch entsteht struktureller Rassismus.

Täglich finden in Deutschland unzählige „verdachtsunabhängige“ Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. „Racial Profiling“ wird von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) als „die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen wie ethnische Zugehörigkeit, phänotypische Merkmale, nationale Herkunft u.a. als Grundlage für polizeiliche Identitätskontrollen oder Durchsuchungen und andere – auch gewaltvolle Maßnahmen ohne konkretes Indiz.“ Ins Visier der Polizei geraten also vor allem Menschen mit einem vermeintlich „ausländischem Aussehen“, mit dunkler Hautfarbe, bestimmten religiösen Merkmalen oder dunklen Haaren. Die Schlussfolgerung der Judikative und Exekutive: sie könnten sich ja irregulär in Deutschland aufhalten. Seit 1998 dürfen Beamte der Bundespolizei etwa Reisende auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen anhalten und ihren Ausweis überprüfen, wenn sie annehmen, dass er oder sie gerade aus dem Ausland eingereist ist. Das Handeln der Polizist_innen als Vertreter_innen der Staatsgewalt belastet und diskriminiert die Betroffenen und hat auch gesellschaftliche Folgewirkungen, wenn wiederum Stereotype bei beobachtenden Außenstehenden bekräftigt und sie damit reproduziert werden.

Wir Jusos dulden keinen Rassismus seitens der Polizei und des Gesetzes und fordern deshalb:

Die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen. Wir unterstützen die Forderung u.a. des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach der Abschaffung des Paragrafen 22, Absatz 1a im Bundespolizeigesetz zur „Befragung und Auskunftspflicht“, der diese Kontrollen erst ermöglicht. Die vage Formulierung, dass die Beamten aufgrund von „Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung“ entscheiden können, wen sie anhalten, bietet Spielraum und Rechtfertigung für rassistische Stereotype. Die Praxis der Anwendung dieser Befugnis der Bundespolizei verstößt außerdem gegen Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz sowie gegen europäische und internationale Menschenrechtsbestimmungen zu diskriminierenden Personenkontrollen. Angesichts der offenen Formulierung des Tatbestands, schafft die Rechtsgrundlage aber gerade den Raum für eine solche Anwendung und muss daher abgeschafft werden. Demnach ist es der Polizei untersagt, bei anlasslosen Personenkontrollen das phänotypische Erscheinungsbild eines Menschen als Auswahlkriterium heranzuziehen. Zudem müssen die weiteren Gesetzesbestimmungen auf Länderebene ebenfalls überprüft und ggf. beseitigt werden.

  • Die Einrichtung einer unabhängigen und fachkompetenten Beschwerdestelle, die eine lückenlose Erfassung von Fehlverhalten von Polizeibeamt_innen ermöglicht, muss erfolgen.
  • Wie auch im SPD-Masterplan vorgesehen, muss die Polizei für Rassismus weiter sensibilisiert werden – in der Polizeiausbildung und auch in der Fortbildung von Polizeibeamt_innen. Regelmäßige Anti-Rassismus-Trainings müssen dabei fester Bestandteil sein.