Antragsteller*innen

N.N.

Zur Weiterleitung an

Landesparteitag der SPDRheinland-Pfalz

Antragstext

Die Juso-Landeskonferenz Rheinland-Pfalz beschließt:

  • Reparations- bzw. Konversionstherapien Homosexuellersollen in Deutschland gesetzlich verboten werden. Sämtliche Therapieangebote, die auf die Heilung Homosexueller LGBTI-Personen abzielen, sollen einen Straftatbestand darstellen.
  • Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass Reparations- bzw. Konversionstherapien nicht weiterhin von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen werden können.
  • Die Zulassung von Ärzten, die weiterhin solche Therapien anbieten, soll entzogen werden.
  • Die Jusos unterstützen in diesem Zusammenhang die Aufklärungskampagne der Bundesregierung, fordern diese aber dauerhaft, über die aktuell laufende Debatte hinaus, ein.

Begründung:

Homosexualität ist keine Krankheit! Jedes wissenschaftlich anerkannte und psychologische Institut kommt zu diesem Schluss. Dass es hierzu wissenschaftlicher Studien bedarf, ist schlimm genug aber freilich war diese Erkenntnis in der Geschichte nicht immer gegeben. Der Kampf für die Anerkennung homosexueller Lebensweisen ist allerdings inzwischen so weit fortgeschritten, dass dieser Fakt in modernen Gesellschaften längst als selbstverständlich anerkannt wird. Was in Deutschland also zunächst unvorstellbar erscheint, ist jedoch immer noch teilweise gegeben. Meist religiös motiviert, werden auch in der Bundesrepublik sogenannte „Therapien“ angeboten, die queere Menschen behandeln sollen.

Reparations- bzw. Konversionstherapien bezwecken die sogenannte „Heilung“ Homosexueller Menschen. Sie sollen die sexuelle Orientierung der Betroffenen ändern und sie zu einem heterosexuellen Leben nötigen. Therapien können aber nur Krankheiten heilen. Entsprechend erfolglos sind solche „Homo-Heiler“ auch bei ihrer Arbeit. Der Schaden, den sie dabei bei ihren Opfern anrichten, ist jedoch immens. Ängste, soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität sind wissenschaftlich erwiesene Folgen solcher Methoden. Tatsächlich werden die Betroffenen also erst psychisch krank gemacht!

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die sich in ihrer Entwicklungsphase befinden und sich noch selbst finden müssen, sind daher besonders bedroht, denn das Suizidrisiko von Lesben und Schwulen zwischen 12 und 25 Jahren ist bis zu siebenmal höher im Vergleich zur Allgemeinheit. Die verheerende Wirkung der Reparations- bzw. Konversionstherapien ist in diesem Zusammenhang daher sehr gefährlich.

Behandlungen, die solche Folgen haben und auf menschenverachtenden Ideologien beruhen, dürfen daher nicht zugelassen werden. Sicher sind solche Therapien keine gängige Praxis, sie finden häufig im Verborgenen statt. Gerade das vernebelte Milieu macht sie aber noch bedrohlicher, denn sie unterliegen aktuell keiner Kontrolle. So werden diese Therapien sogar nicht nur von zugelassenen Ärzten/Psychologen angewandt – Unter dem Deckmantel von nichtssagenden Begriffen wie „psychische Störung“ oder „Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung“ werden solche Therapien in Deutschland sogar von den Krankenkassen finanziert, wohlgemeint nichtsahnend, was sich dahinter tatsächlich verbirgt. Neben dem Verbot solcher Therapien, muss daher auch gewährleistet sein, dass sie kein Geschäftsmodell auf Kosten der Solidargemeinschaft darstellen. Der Gesetzgeber muss dieses Schlupfloch deshalb schließen.

Die Bundesregierung erkennt die Gefahren solcher Therapien in einer Stellungnahme bereits an und hat daher angekündigt, ab 2015 eine Informationskampagne zu starten, die über das Thema aufklärt. Diese Kampagne unterstützen wir, da nicht auszuschließen ist, dass solche Behandlungen fanatisch Praktizierender auch außerhalb staatlicher Interventionsräume stattfinden. Eine für sich allein gestellte Informationskampagne erachten wir allerdings als nicht hinreichend. Der Staat muss in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass solche Methoden zum Schutz der Betroffenen strafrechtlich verfolgt werden. Die Anerkennung der Gefahr lässt nur diesen konsequenten Schluss zu. Dass die Bewertung von Behandlungsverfahren der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit und den medizinischen Fachgesellschaften überlassen bleiben müsse, ist nicht ausreichend. Die medizinische und wissenschaftliche Allgemeinheit ist sich längst darüber im Klaren, dass diese fragwürdigen Therapien geeignet sind, Patientinnen und Patienten zu schädigen. Die außerhalb dieser Standards praktizierenden Akteure, die in Deutschland dennoch eine beachtenswerte Gruppierung darstellen, zeigen doch, dass eine Strafverfolgung notwendig ist.

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird erörtert, dass die Debatte darüber, ob bestehende Regularien in Deutschland bereits heute ein entsprechendes Verbot implizieren würden, letztlich ungeklärt bleibt. Es liegt also am Gesetzgeber, eindeutige Fakten zu schaffen. So hat auch bereits der Bundesstaat Kalifornien entsprechende Gesetze verabschiedet, die Reparations- bzw. Konversionstherapien in ihrer Gänze verbieten und als Grundlage dienen können.

In einer modernen Gesellschaft ist kein Platz für Homophobie oder Ächtung. Wir treten daher entschieden gegen jegliche Konstrukte ein, die diese fördern und Menschen wissentlich in Gefahr bringen.

in LGBTQI