Antragsteller*innen

N.N.

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N.N.

Antragstext

Erstarken von Abtreibungsgegner*Innen in Europa:

Das Recht auf Abtreibung ist ein Menschenrecht und liegt damit im Kompetenzbereich der EU! Die Argumentation auf Seiten der konservativen Volkspartei, die zu einer Ablehnung des durch Edite Estrela Ende 2013 eingebrachten Berichts „Rechte auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ geführt haben, dahingehend dass die jeweilige Kultur der Länder beachtet werden müsse, stellt die Interessen von Kulturgemeinschaften über das Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung. Dies sollte nicht im Interesse der EU liegen. Zumal der Bericht zuvor schon die Zustimmung des paritätisch besetzten Frauenausschusses erhalten hatte. Mithilfe des Protests kirchlicher Organisationen und reaktionärer, konservativer konnte sich eine Mehrheit gegen den Bericht finden. Dies zeigt wie groß und einflussreich die Netzwerke von Abtreibungsgegner*Innen geworden sind. In Andorra, Malta, San Marino, Irland, Monaco, Liechtenstein und Polen gibt es keine Möglichkeit für Frauen, über eine ungewollte Schwangerschaft zu entscheiden; auch sind diesbezügliche Fortschritte nicht in Sicht. Immer mehr Frauen, auch aus diesen Ländern nehmen deshalb risikoreiche Reisen vor allem nach Großbritannien und in die Niederlande auf sich um den Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Dies führt zu einer Zweiklassengesellschaft, in der sich vor allem wohlhabende Frauen* eine Reise auf sich nehmen können. Des Weiteren fördert diese Bevormundungspolitik dazu, dass Frauen die unter anderem aufgrund von finanzieller Probleme nicht die Möglichkeit haben die Abtreibung in einem Land vornehmen zu lassen wo dies möglich ist, dies illegal, ohne medizinische oder ärztliche Betreuung tun. Somit erhöht sich das gesundheitliche Risiko für die Frauen enorm.

Laut WHO hat jede dritte Frau in ihrem Leben einen Schwangerschaftsabbruch; somit gehört das Thema ungewollte Schwangerschaft also zur Lebensrealität von Frauen auf der ganzen Welt.

Es geht dabei um Leben und Tod: zahlreiche Studien der WHO beweisen, dass das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen nicht zur Senkung der Abtreibungszahlen führt, sondern einen Anstieg der Todesfälle durch illegale Eingriffe auslöst.

Deutsche Situation:

In Deutschland macht sich eine Frau wenn sie abtreibt laut §218 des Strafgesetzbuchs, immer noch strafbar. Lediglich wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, kann die Frau abtreiben ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.

Der Artikel besagt:

„Die Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist ausgeschlossen, wenn eine medizinische Indikation (§ 218 a Abs. 2 StGB) vorliegt, das heißt wenn Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht, ferner bei einer kriminologischen Indikation, weil die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt (§§ 176 bis 179 StGB) beruht.“

2013 wurden in Deutschland 102.802 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. Das waren ca. 4.000 weniger als im Vorjahr. Die Tendenz sinkt, somit kann man die Argumente von Abtreibungsgegner*Innen nur als Meinungsmache entlarven, die behaupten Frauen würden durch liberale Abtreibungsgesetze würde Verhütung vernachlässigt.

Geplante Gesetzesverschärfung in Spanien:

Erst vor 2 Wochen hat die ultrakonservative Regierung in Spanien das geplante restriktive Gesetzesvorhaben gestoppt. Nach den Plänen der Volkspartei(PP)wären dann die einzigen Ausnahmen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch die Lebensgefahr der Mutter oder eine Fehlbildung, die als „mit dem Leben inkompatibel“ und von zwei verschiedenen Ärzt*Innen bewertet wird, gewesen. Die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ sollte auch wiedereingeführt werden. Dieses Vorhaben hätte die rechtlich Situation von Frauen in Spanien um mehr als 40 Jahre zurückversetzt. Seit der Bekanntgabe der Pläne, war es dort zu massiven Protesten der Bevölkerung gekommen. Meinungsumfragen berichteten zudem, dass lediglich 8% der spanischen Bevölkerung der Verschärfung des Gesetzes positiv gegenüber stehen würden. Lediglich die katholische Kirche sowie die Ultras der konservativen Partei empfanden das neue Gesetzesvorhaben noch als zu liberal.

Konsequenzen:

Mit dem Zurückziehen des Gesetzes ist die Gefahr eines Backlashs in Europa jedoch keineswegs gebannt. Durch die vermehrte Partizipation rechtskonservativer Parteien in den Parlamenten europäischer Staaten, gilt es die konservativen Tendenzen zurückzudrängen und die Selbstbestimmung der Frau in allen Lebensbereichen, gerade was Sexualität und reproduktive Gesundheit angeht, zu stärken. Eine Verletzung gegen das Recht auf Abtreibung stellt einen Verstoß gegen die Rechte von Frauen und Mädchen auf Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung, Würde, Gesundheit sowie Freiheit und Schutz vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung dar. Deshalb unterstützen wir Initiativen wie das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ um darauf aufmerksam zu machen, dass es unser Körper, unsere Verantwortung und unsere Entscheidung ist.

Wir fordern deshalb:

  • das Thema Abtreibung in Zukunft auf EU Ebene zu behandeln
  • ein Grundrecht auf Abtreibung, es muss jedem Mädchen und jeder Frau möglich sein selbst über ihr sexuelles und reproduktives Leben zu bestimmen. Dies ist ein Grundrecht. Denn sie allein entscheiden selbstbestimmt, ob und wann sie Kinder gebären wollen.
  • die Entkriminalisierung von Abtreibung und deren Streichung aus den Strafgesetzbüchern
  • zu verhindern dass schwangere Frauen, die beabsichtigen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, in andere EU-Mitgliedstaaten oder andere Rechtsgebiete reisen, in denen das Verfahren legal ist, und somit Risiken auf sich als auch das ungeborene Kind nehmen müssen.
  • dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten Dies soll auch für Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben, gelten und diese Dienste häufig in andern Ländern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze über den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden
  • sicherzustellen, dass medizinische Fachkräfte, die Schwangerschaftsabbrüche und damit verbundene Dienste durchführen, nicht im Rahmen der Strafverfolgungsinstrumente verfolgt oder bestraft werden, wenn sie diese Dienste erbringen und ein Ende der gesellschaftlichen Stigmatisierung ebenjener.