Antragsteller*innen

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD- Bundestagsfraktion

Antragstext

Die Jusos Rheinland- Pfalz sprechen sich gegen die Einrichtung eines sogenannten „Elternführerscheins“ aus. Diese von der CDU geforderte Maßnahme soll Eltern fördern, bei denen eine Vernachlässigung ihrer Kinder festgestellt wurde. Wir kritisieren jedoch die geplante Ausgestaltung dieser verpflichtenden Maßnahme und halten sie insgesamt für ineffizient. Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, dieses Projekt und ähnliche Vorschläge abzulehnen. Kurse und Maßnahmen zur Förderung elterlicher Erziehungskompetenz müssen freiwillig bleiben. Begründung: Der von CDU Mitgliedern geforderte Elternführerschein ist zunächst von bereits bestehenden Angeboten, die sich an freiwillig Teilnehmende richten abzugrenzen. Die geplante Maßnahme würde greifen, wenn bei der Schuleingangsuntersuchung des Kindes festgestellt würde, dass dem Kind seinem Altersstand entsprechende Kompetenzen fehlen oder körperliche Beeinträchtigungen durch Über- oder Untergewicht bzw. Vernachlässigung der Hygiene oder auffielen. Die Eltern sollen als Konsequenz und zur Verbesserung der Lebenssituation des Kindes an einem Kurs teilnehmen. Hier sollen sie darin geschult werden, ihr Kind vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel angemessen zu versorgen und es in seiner Entwicklung zu fördern. Bei Nicht- Teilnahme am Kurs würde eine empfindliche Geldstrafe von 2500€ erhoben. Als Kritik ist zunächst festzuhalten, dass eine Zwangsmaßnahme für Eltern kaum als ergebnisorientierte, pädagogische Maßnahme gelten kann von der Kinder am Ende profitieren. Angebote der Erwachsenenbildung basieren bezüglich ihres Lernerfolges auf der Freiwilligkeit der Teilnehmenden, von dem bei dem Modell „Elternführerschein“ der CDU nicht die Rede sein kann. Zudem sind die Veranlassungskriterien für einen solchen Kurs nicht nachzuvollziehen. Um auf eine eventuelle Vernachlässigung von Kindern zu reagieren, ist früher als bei der Schuleingangsuntersuchung anzusetzen. Als weiteren Punkt ist eine Bußgeldstrafe bei Nicht-Teilnahme ein mehr als ungeeignetes Mittel der Sanktionierung. Einerseits ist für betroffene Eltern aus prekären, sozioökonomischen Verhältnissen das Zahlen eines Bußgeldbetrages von 2500€ aus eigener Tasche unmöglich, was entweder zu Verschuldung oder zur Abwälzung der Zahlung zu Lasten der Steuerzahlenden führt. Zudem vermehrt eine drohende Sanktionierung den psychologischen Druck zur Absolvierung der Maßnahme, was die Motivation zur Teilnahme und das Verhalten im Kurs selbst negativ beeinflusst. Kritisch sind auch die Betreuung während des Kurses und die Bewertung des Teilnahmeerfolges zu sehen. Eltern und Kinder in individuellen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Voraussetzungen können in solch einer sensiblen Thematik nicht nach Schema F in einer Gruppe betreut und beurteilt werden. Ein weiterer Punkt der Kritik ist, das nicht vorgesehen ist, dass das erlernte Verhalten der Teilnehmenden im Nachhinein in der Praxis, also im häuslichen Umfeld, überprüft werden soll. Sich auf die dauerhafte Konsequenz der Teilnehmenden zu verlassen ist hier sehr optimistisch gedacht. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass der „Elternführerschein“ nur auf offensichtlich vernachlässigte Kinder abzielt. Die CDU impliziert, durch die Ausrichtung der Maßnahmen vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel, dass vernachlässigte Kinder nur aus Familien kommen, die von geringem Einkommen oder staatlichem Leistungsbezug leben müssen. Dies ist ein schlichtes Vorurteil, dass es zu entkräften gilt! Ebenso gilt es Kinder und ihre sogenannten „Helikopter-Eltern“ kritisch zu beäugen und vor den psychischen Folgen von Überforderung zu schützen. Ebenso können Fälle von Vernachlässigung und Kindesmisshandlung auch in der „Mitte der Gesellschaft“ vorkommen.