Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
SPD-Bundestagsfraktion
Antragstext
Im Moment wird weltweit nach Auszubildenden gesucht um den angeblich vorherrschenden Auszubildendenmangel auszugleichen! Viele Jugendliche, etwa aus den südeuropäischen Krisenländern werden mit Versprechungen nach Deutschland gelockt und sind froh eine Beschäftigung aufnehmen zu können bzw. einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Doch leider läuft dies nicht immer unter fairen Voraussetzungen ab.
Wir fordern daher entsprechende Stellen auf, folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Beratung/Unterbringung
- Die Jugendlichen müssen über kulturelle, strukturelle und rechtliche Besonderheiten der deutschen Arbeitswelt und des Arbeitsrecht informiert werden
- Sie brauchen eine angemessene Unterkunft am Ausbildungsort möglichst mit Zugang zu Kommunikationsmitteln
- Es muss Klarheit über das erforderliche Sprachniveau herrschen, das für das Absolvieren der Ausbildung benötigt wird. Keine falschen Hoffnungen, denn dann ist ein Ausbildungsabbruch schon vorprogrammiert!
- Die Auszubildenden dürfen nicht als „Notlösung“ oder Auszubildende „zweiter Klasse“ behandelt werden oder als Lückenfüller im Niedriglohnsektor! Sie müssen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden
- Die Jugendlichen sollen eineN neutraleN Ansprechpartner*in bekommen, die sie während der Ausbildung begleitet und bei Problemen zur Seite steht. Im Idealfall kann das der Betriebsrat sein, wenn es solch einen im jeweiligen Unternehmen gibt
Unterricht
- Es soll inklusiver Unterricht stattfinden und keine Ausbildung in Sonderklassen
- Es sollen Modelle der Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen entwickelt werden um gegebenenfalls eine Ausbildungsverkürzung zu gewährleisten
- Die lokalen Berufsbildungsausschüsse sollen sich diese Thema annehmen und regelmäßig berichten
Vermittlung
- Die Auszubildenden sollen beraten werden, wenn sie nach Deutschland kommen und darauf geachtet werden, dass sie keinen Vermittlern mit hohen Vermittlungssummen auf den Leim gehen
- Die Vermittlung soll über die Arbeitsagenturen laufen um solchen Vermittlungen das Handwerk zu legen
Ausbildungsreife der Betriebe
- In den Betrieben soll mindestens die tarifliche Auszubildendenvergütung gezahlt werden oder falls keine Tarifbindung besteht, angelehnt an den jeweiligen Branchentarifvertrag und so kein Lohndumping betrieben werden. Es soll nicht dazu kommen, dass die Auszubildendenvergütung nach unten gedrückt wird, weil man die Jugendlichen nicht als vollwertige Auszubildende anerkennt
- Die Ausbildungsqualität soll beobachtet und kontrolliert werden. Gerade in Mangel- bzw. Engpassberufen klagen viele Auszubildende über mangelnde Ausbildungsqualität. Die Überprüfung soll anhand des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans erfolgen