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Antragstext

Grundsätzliches:

Die Beschlussfassung über Anträge zum Innovationsfondausschuss der Jusos Rheinland-Pfalz richtet sich nach den „Richtlinien für den Innovationsfonds“ der Jusos Rheinland-Pfalz..

Die nachfolgenden Punkte dienen im Wesentlichen als Grundlage für eine Entscheidung, die Förderfähigkeit ist im Einzelfall zu beurteilen.

1) ReferentInnenhonorare/ Vorbereitung

  • Eigene Referenten des Verbandes können mit bis zu 127,82 EUR pro Tag gefördert werden, Gastreferenten bis zu 255,65 EUR pro Tag. Nicht förderfähig sind Honorare, die für eine Leistung im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit für den Verband erbracht werden.
  • Insgesamt ist der zeitliche und inhaltliche Aufwand zu beachten, der angefallen ist. Im Zweifelsfall soll durch den/ die ReferentIn dargelegt werden, wie sich die Kosten zusammensetzen.

2) Unterkunft/ Verpflegung

  • Verpflegungsleistungen sind im Rahmen des üblichen Umfangs förderfähig (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Kaffee)
  • Hier können die Bedingungen unserer eigenen Bildungsmaßnahmen als Hilfsmittel zu Rate gezogen werden. (einmal am Tag warm, auch Suppe möglich, Einzelpreis für Hauptgang ca. 7 Euro p.P.
  • Bei mehrtägigen Projekten ist auch Unterkunft möglich. DJH-Kategorie „4+“ ist möglich. Die Übernachtungskosten inkl. Tagung& Verpflegung sollte 50 Euro pro Tag p. P. nicht übersteigen
  • Nach Möglichkeiten Selbstversorgung mit Tagungsgetränken! Dies ist außerhalb der Jugendherbergen sehr teuer! Auch in Jugendherbergen möglichst große Flaschen Mineralwasser buchen.
  • Rechnungen mit ausgewiesenen alkoholhaltigen Getränken sind nicht förderfähig!

3) Raummiete

  • Die Raummiete sollte angemessen sein, pro Tag also 200 Euro (für einen großen Saal inkl. Technik) nicht übersteigen. Hier soll nach Möglichkeiten eine Kooperation gesucht werden.
  • Bei Konzerten etc. kann dies variieren.
  • Für einen einfachen Tagungsraum sollten pro Tag nicht mehr als 50 Euro anfallen.

4) Fahrtkosten TeilnehmerInnen

  • Hier gilt der Maßstab der Veranstaltungen des Landesverbandes. Im Regelfall werden 0,13 Euro pro Kilometer abgerechnet.
  • Für den Fall, dass kein Eigenanteil für die Veranstaltung erhoben wird, soll eine Fahrtkostenerstattung erst ab 30 Euro Fahrtkosten (für den darüber hinausgehenden Betrag) erteilt werden.
  • Fahrtkosten bis maximal Kosten 2. Klasse der Deutschen Bahn AG sind förderfähig.
  • Bei Bildungsfahrten sollte zusätzlich der Preise eines 7- oder 9-Sitzers zum Vergleich hinzugezogen werden.

5) Druck- und Kopierkosten

  • Hier ist eine Kostenvorgabe schwierig, da die Preise stark variieren. Für den Fall, dass hohe Auflagen einzelner Produkte gedruckt werden, ist ein Vergleich mit Online- Druckereien empfehlenswert. (Bsp.: 5000 Flyer DinA6 Hochglanz 4farbig liegen im Normalfall bei maximal 50 Euro.)
  • Druckkosten der Landesgeschäftsstelle sind knapp kalkuliert. Hier liegen die Kosten also tatsächlich in dieser Höhe vor.
  • Bei Porto gilt die Bitte, Infopost und Infobriefe mit niedrigeren Kosten anzusetzen, sofern das möglich ist. (Hierfür müssen mehr als 100 Briefe versandt werden, die nach Postleitzahlen sortiert sind.
  • Doppelseitiger Druck wird bevorzugt.

6) Bildungsmaterial

  • Bildungsmaterial soll grundsätzlich nicht in übermäßiger Menge angeschafft werden.
  • Bücher etc. sollen nicht kostenlos an TN weitergegeben werden, es sei denn dies ist dem Zweck der Veranstaltung unterzuordnen.

7) Bildungsreisen

  • Bildungsreisen sind prinzipiell möglich, unterliegen auf Grund ihrer oftmals hohen Kosten speziellen Anforderungen.
  • Bildungsreisen müssen dem IFA frühestmöglich, mindestens aber 12 Wochen vorher angezeigt werden.
  • Bildungsreisen im 1. Halbjahr müssen im Vorjahr beantragt werden.
  • Bildungsreisen sind verbandsweit auszuschreiben und bei Interesse sind 40% der Plätze für verbandsweite Jusos freizuhalten.
  • Dem Verband soll sich durch Bildungsreisen ein Verbandsnutzen ergeben. Die Antragssteller verpflichten sich über die Bildungsreise ein Seminar abzuhalten oder wenigstens einen Blogbeitrag zu schreiben.

8) TeilnehmerInnenbeitrag

  • TeilnehmerInnen sollten sich mit einem angemessenen Eigenbeitrag an den Veranstaltungen beteiligen.
  • Bei Kosten zwischen 1000,- und 2000,- €: 10,- bis 30,- €
  • Bei Kosten über 2000,- €: 30,- € + 5,- € je zusätzliche 100,- €
  • Bei lokalen Veranstaltungen bis 1000,- € kann von einem Eigenbeitrag abgesehen werden.

9) Sonstiges

  • Werbekosten sehr kritisch bewerten (Anzeigen in Zeitungen etc.) sind meist sehr teuer.
  • Verbrauchsmaterial: Moderationskoffer und Pinnwände stellt die Geschäftsstelle kostenlos zur Verfügung (gegen Abholung). Hier können im Einzelfall aber weitere, ansatzfähige Kosten auftreten.
  • Genehmigungskosten für Infostände (Standgebühr, Auflagen etc) sind förderfähig.