Antragssteller*in
N.N.
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N.N.
Antragstext
Jahr für Jahr beklagen Hilfsorganisationen – besonders in den Sommermonaten – den Mangel an lebensrettenden Blutkonserven. Jährlich werden rund fünf Millionen Blutspenden benötigt. Gleichzeitig wird jedoch eine große Gruppe potenzieller Spenderinnen und Spender dazu gezwungen, diesem Missstand tatenlos zusehen oder lügen zu müssen. Denn laut dem deutschen Transfusionsgesetz, welches aus dem großen Blutspendeskandal in den 1990er Jahren, in dem infiziertes Material an Patienten weitergegeben wurde, und den Regeln der Bundesärztekammer gelten Homosexuelle pauschal als Risikogruppe, ebenso wie z.B. Drogenabhängige und Prostituierte. Sie dürfen somit nicht spenden – zumindest werden ihre Spenden, bei wahrheitsgemäßer Angabe im Fragebogen, nicht verwendet. Risikogruppe schwul oder bi? Die Tatsache ein Homosexueller oder Bisexueller Mann zu sein, reicht demnach aus, um von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer HIV Infektion auszugehen. Dies erachten wir als falsch. Tatsächlich hat nur 1% der homo- oder bisexuellen Männer tatsächlich eine HIV-Infektion. Die Unterstellung der ständig wechselnden Sexualpartner unter Homosexuellen und Bisexuellen Männern ist eine nicht erwiesene Unterstellung. Außerdem haben laut Umfragen über 70% der homo- und bisexuellen Männer mit wechselnden Partnern mit Kondomen geschützten Geschlechtsverkehr. Eine hervorzuhebende Risikogruppe ist unserer Ansicht nach somit nicht gegeben. Die Einordnung in Risikogruppen ist also falsch. Die medizinischen und analytischen Möglichkeiten, wie zum Beispiel der PCR-Test, haben sich seit 1980 weit verbessert. Das Risiko sich durch ein Blutpräparat mit dem HI-Virus zu infizieren ist auf 1:1.500.000 gesunken und auch das so genannte Ansteckungsfenster, der Zeitraum zwischen Infektion und Diagnostizierbarkeit, konnte weiter verkleinert werden. Eine Medizin muss natürlich immer den höchstmöglichen Sicherheitsstandards entsprechen. Der Ausschluss von schwulen Männern dient aber nicht dem Schutz der Patient_innen sondern begründet sich durch diskriminierende, durch Ignoranz und Unkenntnis gewachsene Vorurteile. Machen wir uns frei davon. Werten wir die Fakten aus und unterstellen Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung einen sexuell grundsätzlich verkehrten Umgang. Wir Jusos fordern daher den Gesetzgeber, die Bundesärztekammer sowie das Paul-Ehrlich-Institut auf, ihre Motivation für den Ausschluss kritisch zu hinterfragen und es Staaten wie Spanien, Italien oder sogar Russland gleichzutun – die gesetzliche Diskriminierung sofort zu beenden und Schwule zu Knochenmark- und Blutspende zuzulassen.
Risikogruppenmodell überdenken Vielmehr wäre es sinnvoll nach Sexual- und Risikoverhalten konkret zu fragen, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Zwar ist es richtig, dass eine HIV- Infektion durch Analverkehr eher übertragen werden kann als bspw. durch vaginalen Geschlechtsverkehr, jedoch sagt die sexuelle Orientierung nichts über die sexuellen Gewohnheiten aus. So ist eine Heterosexuelle Person mit oft wechselnden Sexualpartnern, die ungeschützt Geschlechtsverkehr ausübt, statistisch gesehen eher gefährdet mit dem HI-Virus infiziert zu werden, als ein monogam lebender Homosexueller, der ausschließlich Sex mit Kondomen praktiziert. Trotzdem wird der Homosexuelle vom Blutspenden ausgeschlossen und der/die Heterosexuelle nicht. Das vorhandene Risikogruppenmodell ist also nicht nur diskriminierend, sondern auch unsicherer als es eine bedarfsgerechte Befragung der Spender wäre. Wenn die Spender konkret über Risikohandlungen befragt würden, wäre dies medizinisch begründet und nachvollziehbar, sicherer und nicht mehr diskriminierend. Wir fordern daher: Homo- und Bisexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal in Risikogruppen disponiert werden. Das Modell der Risikogruppen ist nicht wie bisher fortzuführen, sondern es sollen alle Spender nach Risikohandlungen befragt werden.