Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Die Jusos Rheinland-Pfalz sprechen sich für einen generellen Notenschutz für Legastheniker aus. Wenn es sich um eine vom Facharzt diagnostizierte Legasthenie handelt, soll ein Rechtsanspruch auf diesen Notenschutz bestehen. Der Notenschutz soll für jede Schulform und für die gesamte Schulzeit gelten. Für LegasthenikerInnen müssen die Behandlungs- und Förderangebote verstärkt werden. Die Schulen sind aufgefordert derartige Angebote aktiv zu unterstützen. Der Notenschutz kann abgestuft werden oder entfallen, wenn durch fachärztliche Untersuchungen eine signifikante und stabile Verbesserung der Lese- und Schreibleistungen festgestellt wird. Hierzu ist es erforderlich in regelmäßigen Abständen Untersuchungen durchzuführen. Kinder die an der Lese- und Rechtschreibschwäche erkrankt sind, brauchen eine individuelle Hilfe. Der „normale“ Schulalltag reicht hierzu nicht aus. Im Gegenteil gezielte Lerntherapien, die auf dieses Defizit ausgerichtet sind, müssen eingeführt werden. Um das zu gewährleisten, fordern wir, LehrerInnen bereits während des Studiums daraufhin auszubilden.
Auch für Dyskalkulie sollen entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Dyskalkulie ist zwar bereits als Krankheit anerkannt, doch noch lange nicht, so verbreitet und akzeptiert in der Gesellschaft. Bei Dyskalkulie handelt es sich um eine Entwicklungsverzögerung beim mathematischen Denken. Dies äußert sich beispielsweise durch Probleme mit Mengen, Zahlen und den Grundrechenarten.
Findet keine Aufklärung und gezielte Förderung von Legasthenie und Dyskalkulie statt, können diese zur sozialen Isolation und psychischen Erkrankungen führen. Deshalb als ersten wichtigen Schritt – Notenschutz. Die Jusos Rheinland-Pfalz streben zudem eine Zusammenarbeit mit dem Legasthenie- und Dyskalkulie Landesfachverband an. Durch diese Zusammenarbeit soll die Thematik im aktuellen Fokus gehalten auf eine breite Informationsbasis gestellt werden. Gemeinsame Veranstaltung zur Aufklärung und bessere Ausbildung der Lehrer sind denkbar und erwünscht.
Begründung:
In Deutschland sind etwa 4% der SchülerInnen von Legasthenie betroffen. Legastheniker leiden unter einer Beeinträchtigung im Lernprozess des Lesens und Rechtschreibens, es gibt verschiedene Formen. Jedoch ist es bewiesen, dass diese Form der Lese- und Rechtschreibschwierigkeit völlig unabhängig von der allgemeinen Intelligenz besteht.
Das Instrument des Notenschutzes sorgt dafür, dass die betroffenen SchülerInnen keinen Punktabzug für schlechte Rechtschreibung bekommen, egal in welchem Fach!
Es ist möglich Legastheniker zu fördern, nicht aber die Legasthenie ganz zu heilen. Von daher ist der Notenschutz sinnvoll. Da mit der Rechtschreibschwäche auch eine Leseschwäche einhergeht, sind die SchülerInnen sowieso schon benachteiligt.
Laut der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. August 2007 unterliegen SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in der Regel, den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Ein zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung ist möglich.