Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD-Bundestagsabgeordnete, SPD-Landesparteivorstand

Antragstext

Wir Jusos sprechen uns klar gegen die Entscheidung des Koalitionsausschusses aus, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Angriffe auch im Inneren einzusetzen und die dazu notwendigen Änderungen im Grundgesetz herbeizuführen. Eine wie auch immer geartete Öffnung des Grundgesetzes, die die Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr im Inneren erweitert, lehnen wir ab. Wir Jusos fordern die SPD Abgeordneten in Bund und Ländern dazu auf, sich dieser Grundgesetzänderung entgegen zu stellen! 

Begründung:

Zwar hat die SPD im Koalitionsausschuss noch Einschränkungen gegenüber dem CDU-Vorschlag zu einer Erweiterung des Artikels 35 GG für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren durchgesetzt, dennoch birgt auch dieser Kompromiss Gefahren. Die nun durchgesetzte Aufweichung öffnet weiteren Ausnahmen Tür und Tor. Mit dem Kompromiss wurde eine fragwürdige politische Grundsatzentscheidung getroffen, die zu weit über die Befugnisse der Amtshilfe hinausgeht. Sie ist eine politische Grundsatzentscheidung, die tiefgreifende Veränderungen nach sich zieht. So wird die strenge Abgrenzung von Innen- und Verteidigungspolitik in Frage gestellt. 

Zudem bleibt es letztendlich den politischen AkteurInnen in der entsprechenden Situation überlassen, den „außergewöhnlichen Notfall“ zu definieren. Besteht Gefahr im Verzug hängt die Entscheidung lediglich am zuständigen Fachminister bzw. der zuständigen Fachministerin und das Kabinett würde lediglich nachvollziehend den Einsatz billigen. Eine solche Regelung müssen wir grundlegend ablehnen. Die widersprüchlichen Äußerungen von Peter Struck, der vom Einsatz der Marine zur Unterstützung der Wasserschutzpolizei spricht, und Volker Kauder, der die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr unter Nothilfe versteht, deutet bereits an, welche unterschiedliche Auffassungen im Ernstfall aufeinander treffen würden. Die SPD und v.a. die Abgeordneten im Bundestag müssen sich dieser Grundgesetzänderung entgegen stellen.