Antragssteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

Juso Landesvorstand, SPD Landesvorstand, Landesregierung RLP

Antragstext

Unsere Forderungen kompakt

  1. Wir Jusos fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, ihre Abschiebepraxis zu überdenken und den Beispielen des Landes Berlin, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen zu folgen und die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LufA) in Trier mit sofortiger Wirkung zu schließen.
  2. Außerdem soll die sozialdemokratische Landesregierung den sogenannten „Abschiebeknast Ingelheim“ schließen.
  3. Weiterhin fordern wir die Landesregierung auf, die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) nicht zu verlängern.

Im Einzelnen:

Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GefA) in Ingelheim

In Ingelheim werden hinter einer fünf Meter hohen Betonmauer, etlichen Kameras, dreifachem Nato-Stacheldraht, einer technisch ausgeklügelten Schließanlage und Wächtern mit ihren Hunden Menschen eingesperrt, die sich ihrer Abschiebung entziehen wollten. Dieses Abschiebungsgefängnis hat eine Kapazität von 152 Haftplätzen und ist aktuell mit 40 bis 50 Inhaftierten belegt. Es gibt vier Hafttrakte auf verschiedenen Fluren mit Zellen, die für zwei Personen ausgelegt sind und mit Stockbett, Spind, Tisch, zwei Stühlen, Fernsehgerät und einer Nasszelle mit WC auf 14 qm ausgestattet sind. Daneben gibt es acht „Separationszellen“. Die Menschen werden hier wie Schwerverbrecher behandelt, obwohl es sich nur um eine Sicherungshaft handelt. Die Behörden können sie verhängen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich die Person der Abschiebung entziehen wird. Sie darf allerdings nur verhängt werden, wenn der Abschiebung nichts im Wege steht. Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUfA) in Trier Bestehen aber solche Hindernisse, zum Beispiel bei Problemen mit der Passbeschaffung, ungeklärtem Herkunftsland oder ungeklärter Identität, werden die Personen in die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LufA) in Trier, das sogenannte „Ausreisezentrum“ eingewiesen. Hier bestehen keine Beschränkungen der Aufenthaltsdauer, das heißt, die Ausreisepflichtigen werden solange dort festgehalten, bis alle Hinderungsgründe für die Abschiebung aus dem Weg geräumt sind.
Um diesem Ziel möglichst schnell nachzukommen, müssen die Insassen häufige Gespräche mit der Ausländerbehörde führen, in denen die Identität oder das Herkunftsland zweifelsfrei festgestellt werden soll. Nichtregierungsorganisationen sprechen von sich ständig wiederholenden „Verhören“. Die BewohnerInnen des Ausreisezentrums unterstehen ebenfalls einer täglichen Meldepflicht. Sie können sich zwar frei bewegen, nicht wie im Abschiebungsgefängnis Ingelheim, aber dennoch sind sie an den Ort gebunden.
Da ihr Asylverfahren bereits negativ beschieden wurde, erhalten sie noch nicht mal das für Asylbewerber obligatorische Taschengeld von ca. 40 € im Monat. Da sie keine Pässe besitzen, können sie auch nicht selbst ihren Lebensunterhalt verdienen. Der Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten bei der Stadtverwaltung Trier, Dietmar Martini-Emden sagte in einer Rede über erste Erfahrungen mit dem Ausreisezentrum am 03.05.2000: „Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die deutlichen Leistungseinschränkungen, der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt.“

Wir Jusos fordern, dieses Zentrum der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit mit sofortiger Wirkung zu schließen. Treiben sie doch die Menschen in den einzigen noch möglichen Weg, die Illegalität, und damit in die komplette Schutzlosigkeit. Sie haben weder Anrecht auf die Sozialversicherungen, noch auf Gesundheitsvorsorge oder einen angemessenen Lohn für ihre Arbeit.

Keine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der AfA

Auch fordern wir Jusos den Innenminister Karl-Peter Bruch auf, von seiner Idee, die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) auf bis zu 9 Monate zu verlängern, Abstand zu nehmen. Das Ziel, damit die Auslastung der AfA zu erhöhen, widerspricht dem Grundsatz, den Flüchtlingen und AsylantragstellerInnen möglichst schnell den Weg in ein „normales“ Leben zu ebnen. Drei Monate in der AfA reichen völlig aus. Es ist wichtig, dass die Menschen danach auf die Kommunen verteilt werden und sich in ihren eigenen vier Wänden von den schrecklichen Erfahrungen ihrer Flucht und Verfolgung erholen können. Nur so erhalten sie die Chance, ihre traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten. In einem 16qm großen Vierbett-Zimmer ohne jegliche Rückzugsmöglichkeit ist das nicht möglich.